Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/207: Bahnreform 2 · 25 Seiten
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während EDU, EVP und CSP sich mit den vorgeschlagenen Massnahmen einverstanden erklären, den Zwang zu Fusionen aber nicht unterstützen. Abweichend äussern sich hier die Grünen, die in ihrer kurz gehaltenen Stellungnahme Fusionen von Bahnen begrüssen, wenn diese der Stärkung der schweizerischen Bahnlandschaft dienen. Ähnlich sieht es die Gewerkschaft SEV: Fusionen sind anzustreben und zu fördern, wenn sie der Stärkung der schweizerischen Bahnlandschaft dienen.
Auch für economiesuisse steht die Lösung der Pensionskassenfrage noch im Raum. Zum Thema Fusionen meint der Dachverband der Wirtschaft, dass ein Sanierungsbeitrag des Bundes bejaht werden kann, wenn eine Fusion zur Effizienzsteigerung beiträgt und ein besseres finanzielles Ergebnis erlaubt. Die übrigen Wirtschaftsverbände schliessen sich dieser Haltung an.
Der TU-Dachverband VöV weist auf die Altlasten der Pensionskassen als ein weiteres zu lösendes Problem hin, und er bejaht die Verknüpfung von Sanierungsbeitrag und Fusion für den Fall, dass durch einen Zusammenschluss „erhebliche Synergien“ erzielt werden können. Für die SBB steht es den Eignern der Privatbahnen grundsätzlich offen, die Sanierung ihrer Unternehmen mit Fusionen zu verbinden. Für die BLS bleibt die Pensionskassenfrage zu lösen – darauf weisen auch RhB und MGB hin. Ferner lehnen sie einen an Fusionsbestrebungen geknüpften Sanierungsbeitrag des Bundes nicht prinzipiell ab.
Für den VCS steht als ungelöstes Problem ebenfalls noch die Pensionskassenfrage im Raum, die Verknüpfung des Sanierungsbeitrags mit Fusionen hält er für falsch. Dies im Gegensatz zu Pro Bahn Schweiz, die einer solchen Verknüpfung zustimmt, wenn dadurch das Überleben von Verkehrsunternehmen erleichtert werden kann. IGÖV und LITRA lehnen einen solchen Zusammenhang ab.
3.4 Kommentar zu den Gesetzestexten
3.4.1 Personenbeförderungsgesetz (PBG), Art. 44 (Frage 30)
Sollen die aktienrechtlichen Revisionsstellen auch die subventionsrechtliche Rech-
nungsprüfung übernehmen, sofern sie sich dazu besonders befähigen? Oder soll die subventionsrechtliche Prüfung beim BAV verbleiben?
Gemäss KöV sollen qualifizierte und kontrollierte Revisionsstellen im Sinne einer Kann-Formulierung die subventionsrechtliche Rechnungsprüfung vornehmen können. Beide Möglichkeiten sollen offen stehen. FR plädiert in seiner Einzel-Stellungnahme dafür, dass diese Aufgabe weiterhin beim BAV verbleiben soll. Die übrigen, nachstehend nicht genannten Kantone, schliessen sich der KöV-Stellungnahme an. Für AI, GE, GR, JU, SZ, VD und VS kann diese Funktion beim BAV oder bei den Kantonen liegen: Beide Möglichkeiten werden als gleichwertig angesehen.
Während von den politischen Parteien die FDP auf die Frage nicht eintritt, plädieren CVP und SPS für ein Verbleiben der subventionsrechtlichen Prüfung beim Bund, da bei öffentlichen Geldern eine saubere Kontrolle wichtig sei. Im gleichen Sinne äussern sich auch CSP, EDU und EVP. Anders äussert sich die SVP, indem sie im Sinne der Effizienzsteigerung eine Zusammenlegung der Prüfung begrüsst. Der Gewerkschafts-Dachverband SGB und der SEV sehen die klare Priorität bei den Bundesorganen, während transfair der Genehmigung auch des subventionsrechtlichen Teils durch besonders befähigte Revisionsstellen den Vorzug gibt.
Seitens VöV wird die Meinung vertreten, es spreche nichts gegen die subventionsrechtliche Revision durch Externe. Unter genauer Definition der Schnittstellen soll eine zusätzliche subventionsrechtliche Einsichtnahme weiterhin durch das BAV erfolgen können. Die SBB stellt