Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/207: Bahnreform 2 · 25 Seiten
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SBB (und weitere) Gütertransport- und Anschlussgleisgesetz sind veraltet. Die beiden
Erlasse müssen einer Totalrevision unterzogen werden. Gerade das (neu aufgelegte) Gütertransportgesetz bestehe weit gehend aus Hinweisen auf aufgehobene Bestimmungen.
SEV (und weitere) Arbeitnehmerschutz: Begrüsst wird die Verstärkung des Arbeitnehmer-
schutzes im Bestellverfahren (Vorgabe der Einhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen). Wer die Effizienzsteigerung mit mehr Wettbewerb erreichen wolle, müsse Regeln aufstellen, welche Fehlentwicklungen verhindern könnten. Wunsch des SEV wäre es, dass der Bundesrat einen GAV für den öV Schweiz allgemein verbindlich erklärt.
KöV (und weitere) Konsolidierung Bahnlandschaft: Wie im offiziellen Begleitschreiben
UVEK zur Eröffnung der Vernehmlassung angekündigt, erfordert der Prozess der Konsolidierung der Bahnlandschaft keine gesetzlichen Änderungen und kann schon vor Inkrafttreten der Bahnreform 2 beginnen. Das Thema hat dennoch seinen Niederschlag in diversen Stellungnahmen gefunden. So wird eine Situation begrüsst, in der es neben der SBB noch weitere wettbewerbsfähige Normalspurbahnen gibt. Im Schmalspurbereich müsse die Konsolidierung über eine verkehrsträgerübergreifende Konzentration erfolgen. Schema-Lösungen seien nicht zielführend, Markt- und Wettbewerbskräfte müssten massgebend sein, ohne „verordneten Zwang“ zu Fusionen.
BL, SO Im Rahmen der Bahnreform 2 soll die Rechtsgrundlage ausgearbeitet
werden für die Abgeltung der Bahnen an die kantonalen Ausgaben für Chemiestützpunkte.
economiesuisse Für den Dachverband der schweizerischen Wirtschaft ist es bedauer-
lich, dass die Bahnreform 2 auf einen „weiteren Liberalisierungsschritt verzichtet“. Damit werde die Chance vergeben, die Effizienz der Bahn weiter zu steigern und ihre Konkurrenzfähigkeit gegenüber der Strasse zu erhöhen.