Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/207: Bahnreform 2 · 25 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 13Fedlex · Ergebnisbericht

Kompetenzen belassen wollen. Die Interessenverbände für den öffentlichen Verkehrs sind gespalten: Pro Bahn Schweiz und Litra treten für die kantonale Lösung ein, der VCS und die IGÖV Schweiz vertreten die einheitliche Lösung mit der Begründung, die Finanzierung des gesamten Eisenbahnnetzes sei Bundessache. Diese Haltung wird von der SPS und von Gewerkschaftsseite (SGB, SEV) gestützt. Bei den TU sieht es durchzogener aus: Der VöV pocht auf die Bundesverantwortung für die Finanzierung des Eisenbahnnetzes und übernimmt damit die Sichtweise der SBB, welche zusätzlich präzisiert, dass sich das vorgeschlagene grosse Grundnetz ohne kantonale Zweckverbände realisieren lässt. Abweichend antworten in dieser Frage BLS und SOB, welche darauf hinweisen, dass die Kantone die örtlichen Verhältnisse am besten kennen, und dass allfällige Ausgleichszahlungen des Bundes nicht in die allgemeine Staatskasse fliessen dürfen.

Zur aufgezeigten Entwicklung des Trassenpreises wie auch zur weiteren Privilegierung des Güterverkehrs durch tiefe Trassenpreises gehen die Ansichten der Vernehmlassenden auseinander: Für die Kantone (KöV) gilt, dass sie jede Art von Querfinanzierungen über die Trassenpreise als „nicht opportun“ erachten. Anstelle der Privilegierung des Güterverkehrs durch tiefe Trassenpreise fordern die Kantone aber für spezifische Ziele (Verlagerungspolitik) ebenso spezifische wie gesetzlich abgestützte Finanzierungsmechanismen. Abweichend äussern sich hier zwei Kantone in ihren eigenen Stellungnahmen, indem sie als Instrument zur Erreichung übergeordneter Ziele reduzierte Trassenpreise für den Güterverkehr durchaus akzeptieren können (BS, GE). Aus der Sicht der betroffenen TU ist der VöV zwar mit der Trassenpreis-Entwicklung einverstanden, der Begriff „Privilegierung“ des Güterverkehrs ist seines Erachtens aber falsch gewählt, auch wenn er im Grundsatz mit der Idee reduzierter Trassenpreise (Alternative: Höhere Abgeltung für den Güterverkehr im Sinne der Verlagerungspolitik) einig geht. Im Gegensatz dazu erachtet es die SBB als verfehlt, den Trassenpreis als finanzpolitisches Steuerungsinstrument einzusetzen. Vielmehr müsste die Schiedskommission die Trassenpreise auf Antrag der Infrastrukturbetreiberin festsetzen.

Tiefe Trassenpreise im Sinne der Verlagerungspolitik sind für SBB und BLS – wie auch für die übrigen TU mit eigener Stellungnahme – in Ordnung.

Im Gegensatz dazu fordern economiesuisse, SGV, Centre patronal, VAP und VSIG neue Anreize beim Trassenpreissystem für die Nutzung wenig ausgelasteter Infrastrukturen in räumlicher und zeitlicher Hinsicht. Im übrigen ist für die Wirtschaftsverbände der Güterverkehr nicht privilegiert, sondern diskriminiert, weshalb er klare Priorität bei gleichzeitiger genereller Senkung des Trassenpreises haben müsste. Diese Forderung stellt auch Cargo Forum Schweiz. Abweichend antworten hier das Centre patronal und der SGV, die im rein ökonomischen Sinne die Privilegierung des Güterverkehrs für verfehlt halten: Wichtig sei ein fair spielender Wettbewerb unter den einzelnen Verkehrsträgern. Der Schweizerische Städteverband setzt sich ebenfalls für niedrige Trassenpreise zu Gunsten des Güterverkehrs ein, dies allerdings mit dem Hinweis, dass dadurch im Sinne einer Hebung der Lebensqualität vermehrt dicht besiedelte Gebiete umfahren werden könnten.

Der VCS verlangt, dass in das heutige Trassenpreissystem auch weitere Parameter, wie Reisegeschwindigkeit und Pünktlichkeit, aber auch Lärmemissionen, einbezogen werden sollten. Die Privilegierung des Güterverkehrs durch tiefe Trassenpreise hält der VCS für gerechtfertigt. In diesem Sinne äussern sich auch Litra, IGÖV und Pro Bahn Schweiz, wenn gleich sie wie economiesuisse nicht von Privilegierung, sondern von Diskriminierung des Güterverkehrs sprechen. Soweit die politischen Parteien und die Gewerkschaften auf diese Fragen eintreten, haben sie an der Entwicklung der Trassenpreise nichts auszusetzen und begrüssen einen entsprechend reduzierten Tarif für den Güterverkehr (CVP und SVP, SEV).

3.2.2. Sicherheitsdienst (Transportpolizei, Fragen 14 – 15)

Dem Thema Sicherheitsdienst mit neuer gesetzlicher Grundlage (BGST), seiner Aus-

dehnung auf alle Verkehrsmittel und der Art der Bewaffnung seiner Angehörigen, ist in