Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/207: Bahnreform 2 · 25 Seiten
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3 Auswertung der Stellungnahmen (gemäss Fragenkatalog, Nummern 1 – 31)
3.1 Grundlagen und Ziele der Bahnreform 2 (Fragen 1 – 4)
Das Vorhaben Bahnreform 2 wird in seiner generellen Stossrichtung, nämlich in der technischen Reform der Finanzierungsinstrumente für die Infrastruktur, weit gehend begrüsst. Von den Bundesratsparteien lehnen SPS und SVP die Vorlage grundsätzlich ab, die anderen Parteien sind der Ansicht, dass die Inhalte der Bahnreform berechtigt sind und aufgegriffen werden müssen. Das Bundesgericht hat sich inhaltlich nicht geäussert. Die Gewerkschaften befürworten die Bahnreform 2, argumentieren aber primär aus Personalsicht. Der SEV empfiehlt dem Bundesrat in seinen einleitenden Bemerkungen, einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für den öffentlichen Verkehr Schweiz allgemein verbindlich zu erklären.
Zwei gewichtige Vernehmlassungsteilnehmer erachten die Bahnreform als dringlich: Zum einen ist dies die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV),
wenngleich sie bedauert, dass verschiedene Finanzierungsvorlagen des öffentlichen Verkehrs in separaten Projekten behandelt werden. Priorität hat für die KöV die Neuordnung der Infrastrukturfinanzierung. Der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) bezeichnet die Bahnreform als notwendig und zeitlich unaufschiebbar, die Neuordnung der Infrastrukturfinanzierung ist ebenfalls ein zentraler Punkt. Die Thematik „Bahnlandschaft“ wird von KöV und VöV angesprochen als ebenfalls prioritär zu lösendes Problem, doch erklären sie sich damit einverstanden, dass dieser Fragenkomplex von den Inhalten der Bahnreform 2 ausgeklammert bleibt.
Für den VöV muss die Bahnreform 2 die Harmonisierung der Finanzierungsbedingungen für SBB und konzessionierte Transportunternehmen (KTU) vollenden. Im übrigen soll die Stossrichtung in der Sicherung eines attraktiven und leistungsfähigen Systems des öffentlichen Verkehrs bestehen, wo ein verstärkter Wettbewerb als Mittel zur Effizienzsteigerung wirkt. Wichtig ist ferner die Gleichbehandlung der Transportunternehmen (TU) und die Umsetzung von EU-Recht. Dieser Sicht des VöV schliessen sich die TU an, die SBB teilweise mit Vorbehalten. Gleiches gilt im Grundsatz für die einzeln antwortenden Wirtschaftsverbände, obwohl ihre Dachorganisation economiesuisse dieser Reform gesamthaft als zu wenig weit gehend ansieht. So wird bedauert, dass die Bahnreform 2 auf einen weiteren Liberalisierungsschritt verzichtet, weil damit die Chance vergeben würde, die Effizienz der Bahn weiter zu steigern und ihre Konkurrenzfähigkeit gegenüber der Strasse zu erhöhen. Verschiedene weitere, nicht eingeladene Organisationen, haben sich zu den einleitenden Fragen nicht geäussert, sondern konzentrieren sich grösstenteils auf das Thema der neuen gesetzlichen Grundlage für den Sicherheitsdienst der TU.
Bei der Frage eines Ausschlusses einzelner Themenbereiche, gehen die Antworten der Teilnehmenden auseinander: Während von den Parteien die FDP eine Überarbeitung des vorliegenden Projekts insbesondere im Lichte der Neuregelung des Finanzausgleichs, der Mineralölsteuer und der besserem Kostentransparenz weiterer Bahn-Grossprojekte fordert, will die SPS die Bahnlandschaft integriert und die SVP eine Lösung des Pensionskassen-Problems skizziert haben. Dieses Anliegen der SVP wird im Übrigen auch klar von einer Mehrheit der Wirtschaftsverbände, von Gewerkschaftsseite (SEV), vom VöV und von der KöV formuliert. Die Kantone sehen weiteren Handlungsbedarf auch bei den Themen Liberalisierung und Privatisierung sowie bei der rechtlichen Trennung von Infrastruktur und Verkehr. Anderseits befürworten die befragten TU den Verzicht auf weitere Privatisierungs- und Liberalisierungsschritte. Eine klare Priorität räumen sie hingegen der Sanierung der Pensionskassen ein. Für die BLS müssen zudem Distribution als abgeltungsberichtigte Leistungen anerkannt und der Autoverlad als Gegenstand der Personenbeförderungskonzession explizit erwähnt werden sowie die Erneuerung des Anschlussgleisgesetzes in die Bahnreform einfliessen.