Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/207: Bahnreform 2 · 25 Seiten
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fest, dass die Rechnungsprüfung grundsätzlich durch eine einzige Revisionsstelle zu erfolgen habe. Da diese externen Revisionsstellen über eine hohe Qualifikation verfügten, sei eine formelle Zulassung durch das BAV nicht notwendig. Die BLS setzt sich dafür ein, dass den externen Revisionsstellen grössere Kompetenzen als bisher eingeräumt werden. Die SOB, MGB und Hupac Intermodal sehen beide Varianten als gleichwertig an, während die RhB für ein Verbleiben der subventionsrechtlichen Prüfung beim BAV eintritt.
Für economiesuisse kann die Effizienz mit der Zusammenlegung der beiden Prüfungen gesteigert werden. SGV und Centre patronal sehen ebenfalls kein Hindernis, wenn diese Revisionsstellen formell durch das BAV zugelassen werden. Der VSIG erwartet durch die Zulassung qualifizierter externer Revisionsstellen eine Personalreduktion beim BAV. Für den schweizerischen Städteverband steht bei der Variantenwahl die Effizienzfrage im Vordergrund.
Gespalten in der Frage sind die Interessenverbände des öffentlichen Verkehrs: Die Litra sieht kein Hindernis für den Einsatz qualifizierter externer Revisionsstellen, die IGÖV hingegen befürwortet einen Verbleib dieser subventionsrechtlichen Prüfung beim BAV. Ernst & Young setzt sich als Vertreter der Branche der Wirtschaftsprüfer für qualifizierte Revisionsstellen ein, weil die bisherige Lösung mit der Trennung zwischen Revisionsstelle und BAV bei der Berichterstattung der Revisionsstelle zu einer zeitlichen Verzögerung führe.
3.4.2. Eisenbahngesetz (EBG), Art. 49 (Frage 31)
Soll jedes Eisenbahnunternehmen das Recht haben, Nebenbetriebe einzurichten, oder nur jenes Unternehmen, das die Infrastruktur betreibt?
Nach Ansicht der KöV soll das Recht zur Einrichtung von Nebenbetrieben jedem Eisenbahnunternehmen unabhängig vom Betrieb einer Infrastruktur zustehen. Dieser Meinung schliessen sich – teilweise kommentiert – die folgenden Kantone in ihren Einzel-Stellungnahmen an: BL, FR, GR, VS, ZH. VD stimmt ebenfalls zu, möchte aber dieses Recht auf die für den Bahnbetrieb zwingend notwendigen Dienstleistungen beschränkt wissen. Die restlichen Stände verweisen auf die KöV-Position.
Von den Bundesratsparteien äussern sich nur CVP und SVP: Beide wollen jedem Eisenbahnunternehmen das Recht zur Eröffnung von Nebenbetrieben zugestehen. Die SPS hat ihre Meinung zu dieser Frage noch nicht gebildet, die FDP tritt nicht darauf ein. CSP und EDU wollen dieses Recht ebenfalls für jedes Eisenbahnunternehmen, während die EVP – ohne weiteren Kommentar – nur die Infrastruktur-Betreiber davon profitieren lassen will. Die Arbeitnehmer-Organisationen SGB, SEV und die Gewerkschaft Kommunikation wollen nur die Infrastruktur-Betreiber berücksichtigen, während für transfair diese Möglichkeit jedem Eisenbahnunternehmen offen stehen sollte.
Der VöV will von diesem Recht jedes Eisenbahnunternehmen profitieren lassen. SBB und BLS haben die gleiche Optik. Auch die SOB findet es aus wettbewerbsrechtlichen Gründen unabdingbar, jedem Eisenbahnunternehmen diese Möglichkeit einzuräumen, was auch RhB und die MGB unterstreichen.
Für economiesuisse und sämtliche antwortenden übrigen Wirtschaftsverbände ist klar, dass jede TU Nebenbetriebe einrichten können soll – economiesuisse bemerkt zusätzlich, dass solche Nebenbetriebe rechnerisch klar zu trennen sind – und dass sie nicht abgeltungsberechtigt sein dürfen. Die Interessenverbände für den öffentlichen Verkehr (VCS, Pro Bahn Schweiz, IGÖV sowie die kantonale Organisation VöV ZH) vertreten in diesem Punkt ausnahmslos die gleiche Haltung.