Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/207: Bahnreform 2 · 25 Seiten

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4. Stellungnahmen zu Themen ausserhalb der Vernehmlassungsvorlage

4.1. Rollenteilung BAV und UVEK

Die vier Bundesratsparteien weisen darauf hin, dass im UVEK zu viele Rollen gleichzeitig ausgeübt werden, was zu Interessenkonflikten führe (einerseits Eigner, anderseits Besteller und Marktregulator). Die kleineren politischen Parteien CSP, EDU, EVP und die Grünen äussern sich nicht. Der Haltung der Bundesratsparteien schliesst sich economiesuisse mit dem Hinweis auf den Konflikt zwischen Eignerfunktion und Marktregulator an. economiesuisse verlangt, dass der Marktregulator von der Stelle, welche die Eignerfunktion wahrnimmt, vollkommen unabhängig sein müsse und zudem mit weit reichenden Kompetenzen auszustatten sei.

Die KöV wendet sich gegen eine gesetzliche Vorschrift, dass der Besteller (Regierungsrat) nicht im Verwaltungsrat (als Eigner) vertreten sein darf. Die Kantone wünschen eine Beurteilung im Einzelfall. Der VöV vermisst eine Diskussion über die Rolle oder die Rollenvielfalt des BAV, während die SBB die mit der Bahnreform 2 ihrer Ansicht nach einher gehende Ausdehnung des Aufgaben- und Kompetenzbereiches des BAV als problematisch bezeichnet. Sie strebt ein klares Verbot der Rollenvermischung an, und sie möchte im Rahmen dieser Reform überdies geprüft haben, ob die Schiedskommission nicht in Analogie zur Com-Com zu einem unabhängigen Marktregulator ausgebaut werden sollte. Der SEV bezeichnet diese gesetzlich geregelte Trennung als ideologisch nachvollziehbar, in der Praxis aber weder sinnvoll noch hilfreich.

4.2. Sanierung der Pensionskassen der Transportunternehmen

Eine grosse Anzahl der Vernehmlassenden (s. auch vorne unter 3.1. Frage nach der Richtigkeit des Ausschlusses einzelner Themenbereiche) verlangen mit Nachdruck eine Lösung des Pensionskassenproblems: Es wird befürchtet, dass angesichts einer sanierten Pensionskasse der SBB die übrigen TU die bestehenden Altlasten tragen müssen.

Vorab seitens des VöV und sämtlicher separater Antworten der TU wie auch der meisten Kantone als Eigner (inkl. Stellungnahme KöV) ergeht die Forderung, dass im Rahmen der Gleichstellung der Privatbahnen mit der SBB auch deren Pensionskassenlasten gleichermassen durch den Bund zu übernehmen seien. Es wird u.a. der Darstellung des BAV widersprochen, dass das Perennitätsprinzip auf die Privatbahn-Pensionskassen nie angewendet werden durfte. Dieser Sichtweise schliesst sich auch die Arbeitnehmerorganisation SEV an. Es gehe darum, die vorab durch frühere Bundesregelungen verursachten Benachteiligungen der Pensionskassen der Transportunternehmen gegenüber der SBB im Rahmen der Bahnreform 2 zu lösen.

4.3. Diverse weitere Bemerkungen

Vorab ist festzuhalten, dass der weitaus grösste Teil der total 106 Stellungnahmen die Inhalte der Bahnreform 2 als zweckmässig, umfassend und ausreichend betrachtet, dies im Sinne einer rechtlich und ökonomisch logischen Fortsetzung der ersten Reform. Im folgenden werden die aus den Stellungnahmen hervorgegangenen wichtigsten Themen aufgelistet, die nicht im vorgelegten, 31 Punkte umfassenden, Fragenkatalog enthalten waren.

SVP Dem Personenverkehr kommt in der Bahnreform 2 auf Grund der Be-

tonung der „Interessen des Fahrgastes“ das Hauptgewicht zu, obschon gleichzeitig ein negativer Trend bei der Güterverkehrsverlagerung beklagt wird: Die Weiterentwicklung der Verlagerungspolitik ist nach Ansicht der SVP in dieser Vorlage zu wenig berücksichtigt worden.