Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/207: Bahnreform 2 · 25 Seiten

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der Vernehmlassung breite Beachtung geschenkt worden. Der weitaus grösste Teil der eingegangenen Stellungnahmen sind mit der vorgeschlagenen Lösung gemäss Vorlage einverstanden. Mehrere Teilnehmende äussern sich sogar ausschliesslich zu diesem Fragenkomplex.

Gemäss verschiedenen Antworten führe auch der Personalabbau bei den Transportunternehmen zu einer Verminderung der Sicherheit bei den öffentlichen Bahnanlagen. Ansonsten wird die Notwendigkeit eines Sicherheitsdienstes nicht bestritten. So kommen die Konferenzen der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) und der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und Polizeidirektoren (KKJPD) zum Schluss, dass ein qualifizierter Sicherheitsdienst auf allen Verkehrsmitteln zu begrüssen ist und die Rahmenbedingungen von Bund und Kantonen gemeinsam festzulegen sind, was ebenfalls für die Übernahme der Kostenfolgen gilt. Die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Gesetzes auf alle Verkehrsmittel wird ebenfalls kaum bestritten.

Hingegen wird die Übertragung der transportpolizeilichen Aufgaben an private Organisationen teilweise nur unter Vorgabe genauer gesetzlichen Bedingungen (KöV, VöV, BE, BS, LU, SO) oder gar nicht (AG, BE, SEV, Friedensrat, Big Brother Awards) gutgeheissen.

Hinsichtlich der Ausrüstung des Sicherheitsdienstes mit Schusswaffen sind die KöV, die Kantone FR, GE, LU, SG, TI, ZH, sowie die Parteien und Verbände CVP, SPS, CSP, EVP, VöV, Transfair, SGB, Big Brother Awards, Friedensrat grundsätzlich dagegen. Der Kanton AG, Städteverband, die Parteien und Verbände EVP, SVP, SEV, KMU, VAO, Verband Schweizerischer Polizei-Beamter, SGV, Centre patronal, RhB, SOB, LITRA möchten die Schusswaffen nach Gesetz grundsätzlich zulassen und die Regelung dem Bundesrat resp. der zuständigen Bundesbehörde überlassen. Weiter sei diesbezüglich auch zwischen dem besonders ausgebildeten Personal und der Transportpolizei zu unterschieden. Der SEV führt an, dass bereits heute durch mit Schusswaffen ausgerüstete Sicherheitsleute der Militärpolizei und der Grenzorgane in Zügen Kontrollen durchgeführt werden. Der Verband Schweizerischer Polizei-Beamter sowie die Securitrans sehen die Transportpolizei eher als vollwertiges Polizeikorps ähnlich einer Kantonspolizei.

Von den Kantonen FR, LU, SO wird die Verwendung des Begriffes „Polizei“ in Frage gestellt und der Begriff Sicherheitsdienst empfohlen. Die Kantone SG, GR und die SOB sähen als Aufsichtsbehörde eher das EJPD oder die Kantone. Je nach den konkreten Vollzugstätigkeiten des Sicherheitsdienstes wird von verschiedenen Seiten eine umfassendere gesetzliche Regelung betreffend dem Datenschutz gefordert. Für die Stiftung Archiv Schnüffelstaat Schweiz ist der vorliegende Gesetzesentwurf gänzlich ungenügend, und die Autoren sehen nicht ein, weshalb den Sicherheitsdiensten „generell eine unbegrenzte Berechtigung zu Ausweis- und Identitätskontrollen“ eröffnet wird.

Sowohl die KöV als auch insbesondere die Kantone BE, BL, BS, GL, NE, SO, SZ, TI, UR und VD möchten im Rahmen der Bahnreform 2 vom Bund eine Rechtsgrundlage ausarbeiten lassen für die Abgeltung der Bahnen an die kantonalen Aufwendungen für Chemiewehrstützpunkte. Die Kantone erhielten dafür keinerlei Entschädigung.

3.2.3. Sicherstellung des diskriminierungsfreien Netzzugangs (Frage 16)

Um die Diskriminierungsfreiheit im Netzzugang, insbesondere in der Trassenzuteilung, zu sichern, sollen die Kompetenzen der Schiedskommission ausgeweitet werden. Sie

soll insbesondere von sich aus tätig werden können, bei blossem Verdacht auf diskriminierendes Verhalten eines Bahnunternehmens. Die Kantone sehen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme (KöV) im gegenwärtigen Zeitpunkt keine positiven Auswirkungen einer eigenständigen Tätigkeit der Schiedskommission – diese sollte hauptsächlich als

Schiedsrichter tätig werden, auf entsprechende Anfrage und Antrag. Die Kantone plädieren