Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/207: Bahnreform 2 · 25 Seiten
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Ausgangslage
Das mit Beschluss des Bundesrates vom 19. Dezember 2003 eröffnete Vernehmlassungsverfahren zur Bahnreform 2 hat bis Ende April 2004 gedauert. Die letzten der insgesamt 106 Stellungnahmen sind gegen Mitte Juni eingetroffen.
Wichtigste Inhalte der Bahnreform 2 sind gemäss Auftrag von Parlament und Bundesrat:
• Neuordnung und Harmonisierung der Infrastrukturfinanzierung
• Neuregelung des Sicherheitsdienstes
• Sicherstellung des diskriminierungsfreien Netzzugangs
• Gleichbehandlung der Transportunternehmen.
Vorgehen
Im Folgenden wird der gesamte Katalog von 31 Fragen abgehandelt, und es werden jeweils die zehn bedeutendsten Stellungnahmen aus der Vernehmlassung dargestellt. Dabei handelt es sich um die folgenden Teilnehmer: die vier Bundesratsparteien, die beiden grössten Bahnen SBB und BLS, die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs KöV, den Verband öffentlicher Verkehr VöV (Arbeitgeber-Organisation der Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs der Schweiz), economiesuisse (Dachverband der schweizerischen Wirtschaft) und um den Schweizerischen Eisenbahner-Verband (Gewerkschaft). Weitere Stellungnahmen anderer Unternehmen, Organisationen oder von Teilen der Verwaltung von Bund und Kantonen werden fallweise ebenfalls aufgeführt.
Hier nicht behandelt werden mögliche Szenarien der zukünftigen Bahnlandschaft Schweiz, d.h. zur Entwicklung der Anzahl Privatbahnen, die neben der SBB verbleiben werden. Sie sind Gegenstand eines separaten Projekts.
Zusammenfassung der Ergebnisse
Die überwiegende Mehrheit der Adressaten befürwortet grundsätzlich die Vorlage und betrachtet sie als dringlich. Insbesondere die Kantone und der Verband öffentlicher Verkehr verlangen eine rasche Unterbreitung der Vorlage an das Parlament.
Grundsätzlich abgelehnt wird die Vorlage von der SPS und der SVP, weil aus ihrer Sicht wichtige Themen fehlen. SPS und SVP verlangen, dass praktisch alle hängigen Fragen des öffentlichen Verkehrs respektive der Eisenbahn in die Bahnreform 2 integriert werden: so z.B. die Finanzierung des Agglomerationsverkehrs, die Folgekosten von Grossprojekten und die Bahnlandschaft Schweiz. Anschliessend soll eine zweite Vernehmlassung durchgeführt werden.
Die Vernehmlassung hat aber auch klar ergeben, dass die Bahnreform 2 nicht mit weiteren Themen belastet werden soll. Einerseits soll die Komplexität der Vorlage nicht erhöht werden. Zum andern ist vorgesehen, für die von SP und SVP erwähnten Themen separate Vorlagen zu erarbeiten. Die künftige Gestaltung der Bahnlandschaft Schweiz braucht keine neuen gesetzlichen Grundlagen und soll bereits vor Inkrafttreten der Bahnreform 2 umgesetzt werden. Der Prozess ist bereits angelaufen (vgl. Projekte wie BLS/RM, SOB, Botschaft zu Änderungen bei der Finanzierung der FinöV-Projekte, Dopo Avanti etc.). Die meisten Vernehmlassungsadressaten befürworten eine rasche Unterbreitung der Bahnreform 2 an das Parlament.
Unbestritten in ihrer grundsätzlichen Ausrichtung sind folgende Themen:
• Finanzierung der Infrastruktur durch Leistungsvereinbarungen für alle Transportunter-
nehmen