Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/207: Bahnreform 2 · 25 Seiten
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jedenfalls für eine zurückhaltende Ausweitung der Kompetenzen der Schiedskommission. Mit wenigen Ausnahmen schliessen sie sich in ihren einzelnen Stellungnahmen der KöV-Sichtweise an: AG, AR, GE befürworten die Ausweitung der Kompetenzen der Schiedskommission.
Die direkt betroffenen TU geben unterschiedliche Antworten zu dieser Frage ab: So unterstützt die SBB die Kompetenz-Ausweitung der Schiedskommission, erwartet aber gleichzeitig, dass sie vom BAV gewisse „regulatorische Funktionen“ übernimmt, und sie sollte insbesondere auf Antrag der Infrastruktur-Betreiberinnen die Trassenpreise festlegen. Auch die BLS begrüsst eine Verstärkung der Rolle der Schiedskommission auf gesetzlicher Basis, legt gleichzeitig aber Wert auf die Feststellung, dass die Trassenvergabe bereits heute diskriminierungsfrei erfolgt. Die SOB setzt sich ebenfalls für eine gestärkte Rolle der Schiedskommmission ein, aber mehr aus Gründen eines „wettbewerbspolitisch unverträglich hohen Marktanteils der SBB im normalspurigen Verkehr“. RhB und die MGB stimmen der vorgeschlagenen Lösung kommentarlos zu. Der VöV stimmt einer Stärkung der Rolle der Schiedskommission zu, möchte diese aber als vorläufig abgeschlossen betrachten. Von sämtlichen politischen Parteien, die sich zum Wort gemeldet haben, lehnt einzig die SVP eine Ausweitung der Kompetenzen der Schiedskommission ab. Seitens der Gewerkschaften (SGB und SEV) wird die vorgeschlagene Lösung begrüsst.
economiesuisse will nicht, dass die Schiedskommission von sich aus tätig werden kann. Sie erachtet eine solche Kompetenz-Ausweitung als systemwidrig. Dieser Meinung ist auch der VSIG, während es SGV und Centre patronal für richtig halten, dass die Schiedskommission von sich aus tätig werden kann. Die Interessenverbände für den öffentlichen Verkehr befürworten die vorgeschlagene Lösung einhellig (VCS, Pro Bahn Schweiz, Litra, IGÖV). Die Verbände des Autogewerbes (ASTAG, AGVS, FRS) lehnen – mit Ausnahme des TCS – die verstärkte Rolle der Schiedskommission ab. Die Schiedskommission selbst begrüsst den Entwurf.
3.2.4. Gesetzliche Gleichbehandlung der Verkehrsunternehmen (Fragen 17 – 22)
Im Zusammenhang mit der Rollmaterialbeschaffung stellt sich die Frage, ob am bisherigen System (Staatsgarantie für die SBB bei Eurofima , übrige Beschaffungen ohne Staats-
garantie oder -beteiligung) festgehalten werden soll. Der VöV als Interessenvertreter der
TU findet die SBB-Lösung nach wie vor sinnvoll, pocht aber aus Wettbewerbsgründen auf die Entwicklung analoger Regelungen für die übrigen TU und damit auf eine Revision des heutigen Zustandes ungleicher Bedingungen für die Rollmaterialbeschaffung. Von RM wird diese Haltung unterstützt. Die direkt betroffenen TU stellen zwar sämtliche die geltende SBB-Lösung nicht in Frage, verlangen aber vergleichbare Lösungen zur SBB-Eurofima-
Staatsgarantie (so BLS, SOB, MGB), da sie eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der TU diagnostizieren. Die BLS führt zusätzlich ins Feld, dass die Besserstellung der SBB nicht in erster Linie durch die Möglichkeit des Abschlusses von Eurofima-Darlehen gegeben ist, sondern aus den vom Bund per Staatsvertrag an Eurofima gewährten Bürgschaften resultiert. Die SOB glaubt, dass die Banken – sollte sich die Bahnreform-Lösung nicht realisieren – später einen Teil der Finanzierung mit Eigenmitteln verlangen könnten, die meisten Bahnen mit ihrer Kapitalstruktur dazu aber nicht in der Lage seien.
Die Kantone (KöV) unterstreichen explizit ihre Forderung nach gleich langen Spiessen bei der Rollmaterialbeschaffung wie die SBB, um das Wettbewerbsziel nicht zu verfehlen. In ihren Einzel-Stellungnahmen schliessen sich die Kantone ausnahmslos dieser Forderung an.
Seitens der politischen Parteien ist die Forderung nach einer Gleichbehandlung von SBB und übrigen TU ebenfalls unbestritten. Nur die FDP äussert sich zu dieser Frage nicht, ebenso wenig wie die Gewerkschaftsseite (SEV).