Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/20: Vorentwurf des Berichtes des Bundesrats über die Situation der Fahrenden in der Schweiz · 26 Seiten

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Gremien der Schaffung neuer Institutionen wie des interdepartementalen Forums vor und legt Wert auf die enge Zusammenarbeit mit den Betroffenen. Die GfbV sieht die bestehenden Gremien als Ergänzung des neuen interdepartementalen Forums.

Für den Kanton Uri ist die überkantonale Koordination wichtig, die vom Bund oder von der BPUK geleistet werden kann.

6.6.5 Vorschläge für weitere Massnahmen des Bundes

Konkrete Vorschläge für weitere Massnahmen des Bundes sind:

• Der Kanton Graubünden, die EKR, die GPS, der SGB, und die Stiftung ZSF verlangen, dass der Erlass eines Rahmengesetzes zur Förderung des Fahrenden Volkes geprüft wird. Damit würde eine solide gesetzliche Grundlage geschaffen, um Beiträge des Bundes an Kantone und Gemeinden und an andere Leistungsträger auszurichten.

• Der Kanton Graubünden und die Stiftung ZSF selbst fordern eventualiter die Erhöhung des Bundesbeitrags an die Stiftung ZSF. Dies würde es der Stiftung erlauben, die aktuellen Beiträge von 10% der Realisierungskosten für Plätze erheblich anzuheben (z.B. auf 40% der Investitionskosten) und eventuell Beiträge an Betriebskosten auszurichten.

• Die EKR, die GPS und der SGB schlagen einen umfassenden Aktionsplan des Bundes und eine Arbeitsgruppe für die Umsetzung der darin vorgesehenen Massnahmen vor.

• In verschiedenen Zusammenhängen weisen viele Stellungnahmen immer wieder auf den Bedarf nach zusätzlichen Anstrengungen für die Sensibilisierung und Information der Betroffenen hin. Der Verein Schinagel äussert die Idee einer Session der Fahrenden im Eidgenössischen Parlament. Diese Session sollte so viele Betroffene und Interessierte wie möglich in der Öffentlichkeit zusammenführen und auf ihre Anliegen aufmerksam machen.

• Der Kanton Graubünden, der Schweizerische Gemeindeverband und die Stiftung ZSF schlagen vor zu prüfen, ob die Wohnbauförderung des Bundes nicht auch Mittel für Fahrende zur Verfügung stellen könnte. Ebenso wäre zu prüfen, wie das Eigentum der Fahrenden an ihrem Standplatz gefördert werden könnte (allenfalls durch Massnahmen der Stiftung).

• Der Kanton St. Gallen regt die Schaffung von überkantonalen Richtlinien für die Erstellung von Plätzen an. Der Bund soll die erforderlichen Grundlagen erarbeiten und diese in Richtlinien umsetzen.

• Die GfbV regt an, dass im Rahmen des bäuerlichen Nebenerwerbs der Landwirtschaft das Recht eingeräumt werden soll, im bescheidenen Rahmen auch Fahrende auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken als Kurzaufenthalter aufnehmen zu können. Eine solche Regelung könnte verhindern, dass sich Fahrende immer öfter auf staatlichen Plätzen ghettoartig zusammendrängen müssen.

• Der Kanton St. Gallen schlägt vor, die Wohnsitzpflicht von Fahrenden zu klären. Es sei problematisch, dass Fahrende sich häufig am Ort ihres Standplatzes nicht formell niederlassen, da zahlreiche Rechte und Pflichten am Wohnsitz anknüpfen.

ANHANG : TABELLARISCHE ÜBERSICHT DER ANTWORTEN AUF DIE IM ERLÄUTERNDEN BERICHT GESTELLTEN FRAGEN