Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/20: Vorentwurf des Berichtes des Bundesrats über die Situation der Fahrenden in der Schweiz · 26 Seiten
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wären30. Vier Kantone31 geben an, dass die Fahrenden häufig Bezüger von Sozialhilfe oder von Invalidenversicherungleistungen seien. Der Kanton Graubünden vermerkt, dass es manchmal schwierig sei, einen Wohnort festzustellen32. Der Kanton Sankt Gallen gibt an, dass er mit allen Gemeinden, die Standplätze für Fahrende eingerichtet haben, einen Vertrag abgeschlossen habe, um die Übernahme eventueller nicht gedeckter Kosten zu sichern, wobei dies auch für den Bereich Sozialversicherungen gelte. Zwei Organisationen präzisieren, dass der Zugang zu Sozialleistungen manchmal erschwert sei und in bestimmten Kantonen bedauerlicherweise zigeunerfeindliche Praktiken zu beobachten seien33.
5.5 Bildung und Kultur (Ziff. 5.10, 5.10.3)
In Bezug auf die obligatorische Schulpflicht stellt der Vorentwurf des Berichts die gängige Praxis jener zahlreichen Kantone dar, die den Kindern von Fahrenden erlauben, während der Sommermonate mittels Fernunterricht mit ihrer Schule in Kontakt zu bleiben und während der Wintermonate den Unterricht in ihrer angestammten Klasse zu besuchen. Im Bereich der Förderung der Kultur stellt der Vorentwurf des Berichts die bisherigen Massnahmen vor.
Stellt die obligatorische Schulpflicht in Ihrem Kanton wegen den Standortwechseln während der Sommermonate ein Problem dar? Wie lösen Sie das Problem? Erachten Sie es als nötig, zusätzliche Massnahmen zur Förderung und Erhaltung der Kultur der Fahrenden zu ergreifen? Wenn ja, welche?
5.5.1 Obligatorische Schulpflicht Die Mehrzahl der Kantone34 geben an, dass sie sich bezüglich der obligatorischen Schulpflicht bedarfsabhängig mit den Fahrenden absprechen. Im Winter treten auf Grund der längeren Aufenthaltsdauer kaum Probleme auf, während im Sommer einzelfallbezogene Lösungen gefunden werden. Der Dialog mit der Gemeinschaft der Fahrenden sei unerlässlich, um Misstrauen zu vermeiden, und es sei wichtig, Lösungen zu finden, die den wiederholten Abwesenheiten während der Sommermonate und Kurzaufenthalte Rechnung tragen. Viele Kantone und Organisationen, namentlich die EDK, erinnern daran, dass die schulische Grundausbildung allen und kostenlos zur Verfügung stehen müsse und dass dies selbstverständlich auch für die Fahrenden gelte. Der Kanton Wallis erachtet eine bessere interkantonale und gesamtschweizerische Koordination als erforderlich, um für die Kinder Fahrender eine Ausbildung in stabilen Strukturen sicherzustellen. Die EDK weist darauf hin, dass eine allfällige Ratifizierung des Ü 169 eine Analyse des Koordinationsbedarfs und der Kostenübernahme für das den Fahrenden anzubietende Bildungsangebot erforderlich machen würde.
30AR, AG, BL, BE, FR, GE, GR, JU, LU, NW, OW, SG, SH, SZ, SO, TI (vermerkt, dass Voraussetzung für Familienzulagen ein dreijähriger Aufenthalt im Kantonsgebiet ist), TG, UR, VD. SP, Schweizerischer Arbeitgeberverband, FER, Gemeindeverband, Association Action Sinti et Jenisch Suisses, Radgenossenschaft, Stiftung ZSF, GfbV, SSV, MERS, Frau Joëlle Sambuc Bloise.
31BE: Die Erfahrung hat gezeigt, dass Fahrende häufig ihre AHV- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge nicht bezahlen und somit in der Folge auch keinen Leistungsanspruch haben. Viele Fahrende sind IV- oder Sozialhilfeempfänger; FR; GE: eine Einschätzung der Lage ist schwierig; SZ: es ist für Fahrende manchmal problematisch, Zugang zu anderen Leistungen zu erlangen, weil sie häufig selbstständig erwerbstätig sind und zudem nicht regelmässig Beitragszahlungen leisten.
32SG fragt, wie dieser Punkt gehandhabt werde, wenn Fahrende sich nicht in einem Kanton niederlassen. Frau Joëlle Sambuc Bloise schliesst sich dem an, insbesondere in Anbetracht des Mangels an Stand- und Durchgangsplätzen.
33Radgenossenschaft, Association Action Sinti et Jenisch Suisses.
34AR, AG, BL: Der Kanton sollte eingreifen, wenn seitens der Gemeinden zu viele Unregelmässigkeiten vorkommen, BE: 2003 fand ein Treffen mit der Stiftung ZSF und der Schuldirektion statt, um gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, FR, GR, JU, LU, NE: es ist wichtig, durchreisenden Fahrenden Zugang zum ausserschulischen Betreuungsangebot zu geben, VD, SG: der Kanton garantiert die Kostenübernahme, SH, SZ, SO, TG.