Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/20: Vorentwurf des Berichtes des Bundesrats über die Situation der Fahrenden in der Schweiz · 26 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 10Fedlex · Ergebnisbericht
Kantone würden sich einem spezifischen Konsultationsmechanismus für Fahrende oder einer obligatorischen Konsultation der Stiftung ZSF und der Radgenossenschaft nicht widersetzen17. Der Kanton Wallis, der 1996 eine Arbeitsgruppe "Fahrende" geschaffen hat, in der Vertreter der Fahrenden Einsitz haben, erachtet die Einrichtung eines solchen Systems als notwendig. Laut dem Kanton Tessin bleibt die Frage der ausländischen Fahrenden problematisch; die bestehenden Konsulationsmechanismen seien nicht auf sie anwendbar.
Die Mehrheit der Organisationen* (*dieser Begriff umfasst die politischen Parteien, die Spitzenverbände der Wirtschaft und Berufsverbände, weitere Organisationen sowie Einzelpersonen), die sich hierzu geäussert haben, erachten die vorhandenen Mechanismen als ausreichend. Acht Organisationen fordern eine stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse der Fahrenden sowie eine Unterstützung der Stiftung ZSF und der Radgenossenschaft, damit diese ihre Aufgaben erfüllen können18. Schliesslich wünschen vier Organisationen, dass ein spezifischer Konsultationsmechanismus für Fahrende, besonders für den Bereich RPG19, geschaffen werde. Die EKR fordert, dass die ausländischen Fahrenden ebenfalls konsultiert werden. Zwei Organisationen20 sind der Auffassung, dass die Stiftung ZSF und die Radgenossenschaft nicht genügend repräsentativ seien und dass sämtliche Fahrenden konsultiert werden müssten; der Verein Schinagel schlägt vor, dass im Bundeshaus eine "Session Jenische" abgehalten werde mit dem Ziel, sämtliche Beteiligten zu konsultieren und zu informieren.
5.2 Rechtsschutz (Ziff. 5.5, 5.5.3)
Um die spezifischen Forderungen des Ü 169 zu erfüllen, müssten die Fahrenden "die Möglichkeit haben, entweder individuell oder durch ihre Vertretungsorgane ein Gerichtsverfahren einzuleiten".
Ist es in Ihrem Kanton möglich, über die Vertretungsorgane ein Gerichtsverfahren einzuleiten?
Die Mehrzahl der Kantone21 hat geantwortet, dass dies von den jeweiligen verfahrenstechnischen Bestimmungen abhänge, und dass es insbesondere bei Zivil- und Strafverfahren nicht in jedem Fall möglich sei, sich vertreten zu lassen. Eine solche Möglichkeit ist in bestimmten Kantonen und unter bestimmten Bedingungen für Verwaltungsverfahren vorhanden. Drei Kantone22 sowie die Stiftung ZSF haben zu Recht daran erinnert, dass das Ü 169 eine Alternativlösung enthält und nicht zwingend verlangt, dass die Möglichkeit gegeben sei, sich vor Gericht vertreten zu lassen ("die Möglichkeit haben, entweder individuell oder durch ihre Vertretungsorgane ein Gerichtsverfahren einzuleiten").
Die Radgenossenschaft fordert, dass die Fahrenden finanziell unterstützt werden, um ihre Rechte vor Gericht einfordern zu können. Laut Stellungnahme einer Einzelperson23 muss berücksichtigt werden, dass es sich bei den Rechten der Fahrenden um Kollektivrechte handelt, weshalb insbesondere im Bereich Raumplanung die Fähigkeit der Fahrendenvereinigungen gestärkt werden müsse, ein Gerichtsverfahren einzuleiten, wie es schon für die Umweltschutzvereinigungen der Fall ist.
17 NW, FR, TI.
18 SP, Grüne, Gemeindeverband, SSV, Stiftung ZSF, VLP, MERS, Frau Joëlle Sambuc Bloise.
19 EKR, Büro von Indigenen und Nomaden, Radgenossenschaft, Association Action Sinti et Jenisch Suisses, welche wünscht, dass in einem Bundesgesetz über die Anerkennung der Fahrenden-Minderheit eine entsprechende Bestimmung verankert wird.
20 "Schäft qwant", Verein Schinagel.
21 AR, AG, BL, BE, FR, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SZ, SO, TI, TG, UR, VS, VD, ZU.
22 AG, GR, JU.
23 Frau Joëlle Sambuc Bloise.