Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/20: Vorentwurf des Berichtes des Bundesrats über die Situation der Fahrenden in der Schweiz · 26 Seiten

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bzw. Möglichkeit, entsprechende Massnahmen zu ergreifen, während gleichzeitig beim Bund und bei einigen Kantonen Haushaltskürzungen anstehen. Keine Einigkeit herrscht ausserdem, was das Ausmass der politischen, gesetzgeberischen und finanziellen Konsequenzen einer allfälligen Ratifizierung des Ü 169 anbelangt.

4.3 Teilbericht II: Handlungsmöglichkeiten des Bundes zur Schaffung von Stand-

und Durchgangsplätzen für Fahrende

Die Vernehmlassungsteilnehmer würdigen den vorgelegten Teilbericht II als breite Auslegeordnung der sich stellenden Probleme und als Diskussionsbeitrag zum weiteren Vorgehen. Die Situationsanalyse findet insgesamt eine gute Aufnahme; bei jenen Punkten, zu denen Nuancierungen und abweichenden Einschätzungen vorgebracht werden, zum Beispiel in Bezug auf den Bedarf und die Kosten von Stand- und Durchgangsplätzen, heben sich die geltend gemachten Einwände weitestgehend auf.

Differenzen gibt es hinsichtlich des Handlungsbedarfs, vor allem hinsichtlich der Frage, welche Massnahmen von den Gemeinden, von den Kantonen oder vom Bund zu ergreifen sind. Verschiedene Stellungnahmen wenden sich gegen jede weitere Aktivität des Bundes, da Kantone und Gemeinden für das Problem zuständig seien. Demgegenüber ist eine grosse Zahl von Kantonen und die Mehrheit der sich äussernden interessierten Organisationen überzeugt, dass ein zusätzliches Engagement des Bundes notwendig ist, um mehr Stand- und Durchgangsplätze zu realisieren. Auf besonders grosse Zustimmung stösst der Vorschlag, freiwerdende Militärareale als Stand- und Durchgangsplätze umnutzen zu können, sofern dies mit Einbezug der Kantone und Gemeinden geschieht. Mehrere Stellungnahmen zeigen wenig Verständnis für die Aussage des Berichtsentwurfs, dass Massnahmen nur insoweit verwirklicht werden können, als sie für den Bund keine zusätzlichen Ausgaben nach sich ziehen. Sie machen geltend, dass die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Massnahmen wesentlich von den verfügbaren finanziellen Mitteln abhängen und das Sparargument ebenso von den Kantonen und Gemeinden vorgebracht werden könne. Die überregionale Problematik lege nahe, dass Kantone und Gemeinden die Last nicht alleine tragen.

5. ANTWORTEN AUF DIE FRAGEN ZUM TEILBERICHT I

Teil I des Berichts über die Situation der Fahrenden in der Schweiz befasst sich mit den Konsequenzen einer allfälligen Ratifizierung des Ü 169. Die Resultate der Vernehmlassung zu diesem Teil des Berichts werden im Lichte der Fragen betrachtet, die im den Vernehmlassungsempfängern zugestellten erläuternden Bericht enthalten waren.

5.1 Konsultation und Partizipation (Ziff. 5.3, 5.3.3)

Laut Vorentwurf des Bericht gibt es kein spezifisches Konsultationssystem für die Fahrenden in der Schweiz.

Können Sie diese Situation, insbesondere was den Bereich Raumplanung anbelangt, bestätigen, und erachten Sie es als notwendig, ein solches Konsulationssystem einzurichten?

Die Mehrheit der Kantone, die sich hierzu geäussert haben15, erachten die vorhandenen Konsulationsmechanismen insbesondere im Bereich Raumplanung als für die Schweizer Bürger und damit auch die Schweizer Fahrenden ausreichend. Mehrere Kantone finden es sinnvoll, den Dialog mit den Fahrenden und ihre Möglichkeiten zur Beteiligung an entsprechenden Vernehmlassungsverfahren zu stärken. Sie sprechen sich für einen Ausbau der Unterstützung des Bundes für die Stiftung ZSF und die Radgenossenschaft aus16. Drei

15 AR, AG, BE, BL, FR, GE, GR, JU, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TI, TG, VD, UR, ZU.

16 JU, VD, AG.