Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/20: Vorentwurf des Berichtes des Bundesrats über die Situation der Fahrenden in der Schweiz · 26 Seiten
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Mehrere Organisationen sind der Auffassung, dass eine bessere Koordination zwischen den verschiedenen Kantonen notwendig sei; sie schlagen vor, dass die EDK Empfehlungen zum Bildungsangebot für Kinder von Fahrenden ausarbeiten soll35. Die Stiftung ZSF und die Radgenossenschaft (die schon entsprechende Richtlinien erarbeitet hat) erachten ebenfalls eine bessere Koordination zwischen den Kantonalen Erziehungsdirektionen als erforderlich, um eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Die Association Action Sinti et Jenisch Suisses ist der Meinung, dass es sinnvoll wäre, kantonale Instanzen zu schaffen, die als Bindeglied zwischen den Fahrenden und den kantonalen und kommunalen Erziehungsbehörden dienen würden.
5.5.2 Förderung und Erhaltung der Kultur
Als eine der möglichen Massnahmen haben verschiedene Kantone und Organisationen eine gezielte Förderung der jenischen Sprache36 vorgeschlagen, wobei dies nicht im schulischen Rahmen, sondern im Zusammenhang mit dem Engagement der Schweiz für die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen geschehen sollte. Die Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen ist eine weitere Massnahme, die für zur Förderung der Kultur der Fahrenden befürwortet wird37; schliesslich scheint jegliche Vorkehrung, die dem Kampf gegen Vorurteile dient, wünschbar zu sein38. In diesem Zusammenhang sind im Vorentwurf für ein Kulturförderungsgesetz bestimmte Massnahmen vorgesehen.
5.6 Schlussfolgerung des Teilberichts I (Ziff.6) Welche Massnahmen schlagen Sie hinsichtlich der Schlussfolgerungen in Ziff. 6 des Vorentwurfs des Berichts vor? Wie müsste Ihrer Meinung nach die Beteiligung der Kantone aussehen?
Mehrere Kantone und Organisationen39 geben an, dass sie die Schlussfolgerungen des Berichts nicht teilen. Einige sind der Auffassung, dass es auf Grund der erfolgten Analyse der Lage der Fahrenden in der Schweiz möglich sei, das Ü 169 zu ratifizieren; dieses räume hinsichtlich seiner Anwendung einen weit reichenden Handlungsspielraum ein. Zahlreiche Kantone und Organisationen weisen darauf hin, dass es an der Schweiz sei, auf der Basis des schweizerischen Rechts sowie der ratifizierten internationalen Rechtsinstrumente und unabhängig von einer allfälligen Ratifizierung des Ü 169 Massnahmen zu Gunsten der Schweizer Fahrenden zu treffen. Die Kantone Basel-Land, Freiburg und Wallis sind der Meinung, dass eine detailliertere Beurteilung der zu ergreifenden Massnahmen, ihrer finanziellen Auswirkungen und ihrer Verteilung auf Bund, Kantone und Gemeinden erforderlich sei, bevor ein endgültiger Entscheid getroffen werden könne.
Die Kantone und Organisationen, die sich geäussert haben, konzentrieren sich insbesondere auf die Problematik des Mangels an Stand- und Durchgangsplätzen, das Kinderarbeitsverbot, die Frage der Bildung und Ausbildung sowie den Kampf gegen Vorurteile und
35 SP, EDK, Pro Juventute.
36 GR, Gemeindeverband, SP, Stiftung "Stiftung für Schweizer Fahrende", GfbV.
37 GR, FDP, Gemeindeverband, Stiftung ZSF, Radgenossenschaft.
38 UR, AG, Frau Joëlle Sambuc Bloise, EDK: aus dem Blickwinkel des Minderheitenschutzes. Mehrere Kantone haben Massnahmen ergriffen, um gegen Diskriminierung anzukämpfen; zudem unterstützen sie Projekte zur Förderung der Kultur der Fahrenden..
39 AG, SO, SP, Stiftung ZSF, GfbV, MERS.