Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/20: Vorentwurf des Berichtes des Bundesrats über die Situation der Fahrenden in der Schweiz · 26 Seiten

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2. AUSGANGSLAGE

Als Reaktion auf mehrere parlamentarische Vorstösse hat der Bundesrat beschlossen, die Situation der Fahrenden in der Schweiz zum Gegenstand eines Berichts zu machen, der verschiedene Aspekte genauer abklärt und darstellt.

Der Bericht fasst zwei Teilberichte zusammen, die sich mit der Situation der Fahrenden in der Schweiz aus verschiedenen Blickwinkeln befassen und die sich in unterschiedlichen parlamentarischen Debatten situieren. Teilbericht I zählt die gesetzlichen, finanziellen und politischen Auswirkungen einer allfälligen Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation über eingeborene und in Stämmen lebende Völker (Ü 169) auf. Die Frage einer Ratifizierung wurde im Parlament mehrmals kontrovers diskutiert1 und der Bundesrat hatte einen entsprechenden Bericht in Aussicht gestellt. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Schweiz in gewissen Bereichen die im Ü 169 formulierten Verpflichtungen nicht erfüllen würde. Teilbericht II ist die als Antwort auf ein Postulat (03.3426) der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) entstanden, das einen umfassenden Bericht über die faktische und rechtliche Situation über die Fahrenden in der Schweiz verlangte, der auch aufzeigen sollte, wie deren Situation verbessert werden könnte. Teilbericht II konzentriert sich auf das Hauptproblem, mit dem die Behörden, Fahrende und Sesshafte in der Schweiz regelmässig konfrontiert sind, namentlich mit dem Mangel an Stand- und Durchgangsplätzen. Der Vorentwurf stellt verschiedene Massnahmen vor, welche zur Lösung des Problems der fehlenden Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende beitragen könnten.

Der Bericht behandelt Themen, die zu einem grossen Teil in die Zuständigkeitsbereiche der Kantone gehören: Sie sind es, die primär für die Umsetzung des Diskriminierungsverbots und den Schutz der Rechte der Fahrenden, für Kultur, Erziehung und Berufsbildung, für Sozialhilfe, für Raumplanung und Bodennutzung im Hinblick auf die Stand- und Durchgangsplätze der Fahrenden zuständig sind. Es schien deshalb besonders angebracht, die Ansichten der Kantone zur Analyse der Situation und zu den Handlungsvorschlägen des Vorentwurfs einzuholen. Die schweizerischen Fahrenden bewegen sich regelmässig auf dem gesamten schweizerischen Territorium. Sie haben ihre Interessen in verschiedenen Handlungsbereichen des Bundes und der Kantone immer wieder geltend gemacht. Es ist deshalb wichtig, auch ihre Position zum Vorentwurf zu kennen.

1 Eine Motion Gysin (99.3433) vom 2. September 1999, die vor allem aus Gründen der internationalen Solidarität mit autochthonen Völkern eine Ratifizierung des IAO-Übereinkommens Nr. 169 (Ü 169)verlangte, wurde im Nationalrat 1999 gemäss dem Antrag des Bundesrates in ein Postulat umgewandelt. Ein Bericht über die Auswirkungen einer allfälligen Ratifizierung des Ü 169 durch die Schweiz, der von der Bundesverwaltung auf Ersuchen der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK-N) ausgearbeitet und 1999 vom Bundesrat verabschiedet wurde, hat aufgezeigt, dass unklar bleibt, ob sich der Geltungsbereich des Ü 169 auf die Fahrenden erstreckt. Aus dem Bericht geht zudem hervor, dass dieses Instrument im Falle seiner Ratifizierung auf nationaler Ebene Schwierigkeiten mit sich bringen könnte. Der Bundesrat hat jedoch beschlossen, die allgemeinen Prinzipien des Übereinkommens in die schweizerische Aussenpolitik und im Besonderen in die Entwicklungspolitik zu integrieren. Auf nationaler Ebene wurde der erwähnte Bericht am 26. Februar 2001 zur Information an die Kantone weitergeleitet. Eine Motion der APK-N (00.3604) vom 14. November 2000, die sich ebenfalls auf die internationale Solidarität berief, wurde vom Nationalrat am 5. Juli 2001 verabschiedet. Sie wurde von der APK-S und vom Ständerat am 5. Dezember 2001 abgelehnt. Infolge dieser Motion beauftragte der Bundesrat die Bundesverwaltung mit der Ausarbeitung eines neuen Berichts über die notwendigen Gesetzesanpassungen und die finanziellen Auswirkungen im Falle einer Ratifikation des Ü 169. Der Bericht erfüllt mit seinem Teil I dieses Mandat.