Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/20: Vorentwurf des Berichtes des Bundesrats über die Situation der Fahrenden in der Schweiz · 26 Seiten
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Schweizer Fahrenden benutzt werden. Durchgangsplätze für ausländische Fahrende könnten nicht kostendeckend betrieben werden. Der Schweizerische Gemeindeverband berichtet von den Erfahrungen seiner Mitglieder, die zeigten, dass kostendeckender Betrieb möglich sei. Dies wird auch von der Stiftung ZSF bestätigt, allerdings nur mit Bezug auf Plätze für Schweizer Fahrende. Einige Stellungnahmen weisen darauf hin, dass die Antwort wesentlich von der Frage abhängt, welche Kosten in die Rechnung einbezogen werden.
Neun Kantone76 berichten, dass der Betrieb der Stand- und/oder Durchgangsplätze grundsätzlich nicht kostendeckend sei oder dass sie zumindest an dieser Kostendeckung zweifeln. Laut dem Schweizerischen Städteverband schätzen die schweizerischen Städte den kostendeckenden Betrieb von Stand- und Durchgangsplätzen als unmöglich ein.
Drei Kantone77, die FDP und die FER betonen, dass ein kostendeckender Betrieb anzustreben sei. Der Kanton Aargau berichtet, dass der Kanton die ungedeckten Betriebskosten für den Durchgangsplatz Kaiseraugst, der vor allem von ausländischen Fahrenden benützt wird, finanziere. Der Kanton sei auch bereit, ungedeckte Betriebskosten anderer Plätze zu bezahlen.
6.3.2 Gestaltung der Platzmieten
Mehrere Stellungnahmen äussern sich zur aktuellen Höhe der Platzmieten. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden, die FDP, der Schweizerische Städteverband, die Stiftung ZSF und die Interessenorganisationen der Fahrenden weisen darauf hin, dass sich die Platzmieten nicht nur an Renditeüberlegungen, sondern an den wirtschaftlichen Möglichkeiten der Fahrenden orientieren sollten, um ihnen die Nutzung der Plätze überhaupt zu ermöglichen und Sozialhilfeabhängigkeit zu vermeiden.
6.3.3 Weitere Bemerkungen im Zusammenhang mit dem Betrieb
Einige Stellungnahmen äussern sich zu weiteren Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Betrieb von Stand- und Durchgangsplätzen stellen.
• Die FDP ist der Ansicht, dass die Kosten für die Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen nicht allein von den Gemeinden getragen werden können. Bund und Kantone seien gefordert, sich diesbezüglich finanziell zu beteiligen. Die FDP vermisst im Berichtsentwurf Aussagen über die künftigen Träger der Kosten bzw. über die Lastenverteilung. Sie stellt fest, dass der Berichtsentwurf eine wesentliche Frage des Postulats nicht beantwortet, namentlich jene nach den Möglichkeiten, einen finanziellen Ausgleich zugunsten jener Gemeinden zu schaffen, die einen Stand- oder Durchgangsplatz erstellen und betreiben.
• Mehrmals werden die Zuständigkeit und Verantwortung für den Betrieb von Plätzen thematisiert. Der Kanton Basel-Land berichtet, dass die Gemeinde Liestal für den Betrieb des dortigen Platzes verantwortlich ist, während der Kanton den Landerwerb und die Erstellung des Platzes finanzierte. Der Schweizerische Städteverband postuliert mit mehreren anderen Organisationen, dass die Fahrenden eigene Verantwortung für die Bewirtschaftung und Ordnung für Standplätze wahrnehmen müssen. Der Verein Schinagel betont, dass die Durchgangsplätze in der Verwaltung von Kantonen und Gemeinden bleiben müsse und nicht etwa von den bestehenden Interessenorganisationen der Fahrenden betrieben werden dürfe, da letztere Aussenstehende benachteiligten.
76 AR, GE, JU, LU, OW, SZ, TG; TI, UR.
77 LU, OW, VS.