Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/20: Vorentwurf des Berichtes des Bundesrats über die Situation der Fahrenden in der Schweiz · 26 Seiten

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5.3 Berufsbildung, Handwerk und traditionelle Tätigkeiten (Ziff. 5.8, 5.8.3)

Der Vorentwurf des Berichts kommt zum Schluss, dass es in diesem Bereich keinen Handlungsbedarf gibt. Einzig die Situation der Kinder von Fahrenden könnte ein ernsthaftes Problem darstellen, da in der Schweiz auf Grund von internationalen Verträgen, welche die Schweiz ratifiziert hat, ein Kinderarbeitsverbot gilt.

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5.3.1 Kinderarbeit

Alle Kantone und Organisationen, die sich geäussert haben, sind der Auffassung, dass bezüglich des Schutzes der Kinder, insbesondere was das Verbot der Kinderarbeit anbelangt, keine Abstriche gemacht werden dürfen.

Vier Kantone24 präzisieren, dass ausreichender Handlungsspielraum besteht, um einerseits das Kinderarbeitsverbot zu garantieren und andererseits den Kindern von Fahrenden zu ermöglichen, sich an bestimmten Aktivitäten zu beteiligen, wie dies auch für die Kinder von Landwirten der Fall ist. Dieser Ansatz wird von der Mehrheit der Organisationen25, die sich geäussert haben, geteilt, namentlich von der EKKJ, laut welcher der Bericht kein realistisches Bild der von Fahrendenkindern ausgeführten Tätigkeiten zeichnet; entsprechend wünscht sie, dass diese detailliert erfasst werden. Die EDK betont, dass die Tätigkeiten der Kinder von Fahrenden nicht zu Lasten ihrer schulischen Verpflichtungen gehen dürfen.

5.3.2 Ausbildung

Gesamthaft gesehen haben zehn Kantone angegeben, dass in diesem Bereich kein Handlungsbedarf bestehe und dass sie sich den Schlussfolgerungen des Berichts anschliessen26. Mehrere Kantone und Organisationen27 haben vermerkt, dass die traditionelle Ausbildung, die innerhalb der Fahrendengemeinschaft vermittelt wird, in Zusammenarbeit mit den Vereinigungen der Fahrenden aufgewertet und stärker anerkannt werden sollte. Laut EKKJ enthält das neue Bildungsgesetz Elemente, die in diese Richtung zielen28. Die Tatsache, dass die Kinder ihre Eltern bei bestimmten Tätigkeiten begleiten, entspricht einer Ausbildung; diese sollte mit ihren schulischen Verpflichtungen kompatibel sein und als solche anerkannt werden, sofern sie den Bestimmungen des Kinderarbeitsverbots nicht widerspricht29. Schliesslich schlägt der Kanton Neuenburg vor, Schulungs-Workshops einzurichten, welche es den Fahrenden erleichtern sollen, Zugang zum öffentlichen Leistungsangebot zu erlangen.

5.4 Soziale Sicherheit und Gesundheitswesen (Ziff. 5.9, 5.9.2)

Der Vorentwurf des Berichts kommt zum Schluss, dass es in diesen Bereichen keinen Handlungsbedarf gibt, da die geltende Praxis insbesondere für die Sozialversicherungen zufriedenstellend ist.

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Die Kantone und Organisationen, die sich geäussert haben sehen in diesem Bereich keinen Handlungsbedarf; auch kennen sie keine Fälle, in denen Leistungen verweigert worden

24 GR, JU, SO, TI.

25 SP, SGB, Association Action Sinti et Jenisch Suisses, Radgenossenschaft, EKKJ, EKR, Stiftung ZSF, GfbV, Büro von Indigenen und Nomaden, MERS, Pro Juventute, "Schäft qwant".

26 AR, AG, BL, GE, LU, NW, OW, SZ, TG, UR.

27 BE, FR, FDP, Pro Juventute, Frau Joëlle Sambuc Bloise.

28 EKKJ, Pro Juventute

29 Radgenossenschaft, Association Action Sinti et Jenisch Suisses, Büro von Indigenen und Nomaden, "Schäft qwant".