Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/20: Vorentwurf des Berichtes des Bundesrats über die Situation der Fahrenden in der Schweiz · 26 Seiten
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6.6.3.2 Weitere Vorschläge für RPG-Revision
In Ergänzung zum Vorschlag des Berichtsentwurfes, eine Empfehlung an die Kantone im RPG zu verankern, schlagen die Stellungnahmen diverse rechtliche Änderungen vor:
• Zwei Kantone110, der Schweizerische Gemeindeverband, die Stiftung ZSF und die Radgenossenschaft finden es wünschbar, mit dem RPG die Kantone zur Berücksichtigung der Bedürfnisse der Fahrenden in Richtplanung, Nutzungsplanung und Bauvorschriften zu verpflichten.
• Der Kanton Graubünden, der Schweizerische Gemeindeverband und die Stiftung ZSF schlagen vor, Art. 28 RPG in dem Sinne zu ergänzen, dass der Bund Beiträge an die definitive Widmung von Grundstücken für Plätze von Fahrenden leistet.
• Laut dem Kanton St. Gallen sollte die Revision sich auf die Bestimmungen zur kantonalen Richtplanung konzentrieren. Eine neue Bestimmung könnte verdeutlichen, dass die Plätze überregional zu koordinieren sind.
• Die SP und GfbV schlagen vor zu prüfen, ob die RPG-Revision eine explizite Ausnahme nach Art. 24 RPG für temporäre Durchgangsplätze vorsehen sollte. Dem stellt sich allerdings der Fachverband Schweizer RaumplanerInnen ausdrücklich entgegen, da die Trennung zwischen Siedlungsgebieten und Nichtsiedlungsgebieten nicht weiter aufgeweicht werden sollte.
6.6.3.3 Vorschläge für die Nutzung des bestehenden RPG-Instrumentariums
• Drei Kantone111 schlagen vor, dass der Bund im Interesse einer überkantonalen Koordination einen verbindlichen Sachplan ausarbeitet oder zumindest prüft. Der Kanton Aargau wendet sich explizit gegen einen solchen Sachplan, da er verbindliche Vorgaben für die Kantone nicht für nötig hält. Der Kanton Graubünden findet, dass der Bund festlegen müsste, wo Plätze für ausländische Fahrende zu schaffen sind.
• Gemäss der SP und der GfbV soll das Bundesamt für Raumentwicklung entsprechende Wegleitungen und Empfehlungen an die Kantone formulieren.
• Der Schweizerische Gemeindeverband, die VLP und die Stiftung ZSF weisen darauf hin, dass der Bundesrat zuständig ist für die Genehmigung der kantonalen Richtpläne (Art. 11 RPG). Dies erlaubt ihm, auf die Berücksichtigung der Anliegen der Fahrenden in den Kantonen direkt Einfluss zu nehmen.
6.6.4 Bessere Nutzung der bestehenden interkantonalen und tripartiten Gefässe
Fünfzehn Kantone112, FDP, SP und praktisch alle sich äussernden interessierten Organisationen113 finden diese Massnahme geeignet oder besonders geeignet. Die bestehenden Gefässe sollen der Lösung überregionaler Probleme, dem Erfahrungsaustausch, der Sensibilisierung, der Entwicklung gemeinsamer Standards für Plätze dienen. Allerdings machen einige Stellungnahmen darauf aufmerksam, dass diese Gremien mangels Zuständigkeit nicht selbst Lösungen finden und umsetzen können. Zudem befassen sie sich heute inhaltlich kaum mit Minderheitenfragen und haben andere Prioritäten. Laut dem Kanton Thurgau sollte der Bund die Federführung übernehmen und eng mit der BPUK zusammenarbeiten. Der Kanton Waadt und die Association Action Sinti et Jenisch Suisses weisen darauf hin, dass mit einer verbesserten Koordination die finanziellen Probleme noch nicht gelöst sind. Der Schweizerische Städteverband zieht die bessere Nutzung bestehender
110 GR, SO.
111 BE, FR, TG.
112 AG, BL, BE, FR, GE, NE, OW, SO, SH, SZ, SG, TG, VS, VD, ZH.
113 Mit Ausnahme der Association Action Sinti et Jenisch Suisses.