Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/20: Vorentwurf des Berichtes des Bundesrats über die Situation der Fahrenden in der Schweiz · 26 Seiten
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nach sich ziehen. Der Bund wird sich somit auch in Zukunft im Wesentlichen auf seine koordinierende und beratende Funktion konzentrieren und auf diese Weise weitere Fortschritte zu erzielen versuchen.
Wie beurteilen Sie die Wirksamkeit dieser Massnahmen im Hinblick auf das Ziel, die Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen zu erleichtern? Welche dieser Massnahmen beurteilen Sie als geeignet und welche als ungeeignet?
6.6.1 Vorentwurf für ein Kulturförderungsgesetz
Neun Kantone93, die SP und mehrere interessierte Organisationen94 schätzen die geplante Rechtsgrundlage für künftige Massnahmen zugunsten der Lebensweise von Fahrenden im Kulturförderungsgesetz als geeignete Massnahme ein. Für drei Kantone95 gibt es allerdings Zweifel an der Wirksamkeit der neuen Bestimmung, wenn sie nicht von einem tatsächlichen finanziellen Engagement des Bundes begleitet ist. Der Kanton Aargau, der Schweizerische Gemeindeverband, die Stiftung ZSF und die GfbV schlagen deshalb vor, die Bestimmung mit einem ausdrücklichen Verweis auf Beiträge des Bundes für die Schaffung und den Betrieb von Stand- und Durchgangsplätzen zu ergänzen. Der Kanton Aargau meint, dass der finanzielle Beitrag des Bundes entweder direkt oder indirekt über die Stiftung ZSF erfolgen könne.
Der Kanton Zug, die SVP und der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnen ein zusätzliches Engagement des Bundes grundsätzlich ab.
6.6.2 Umnutzung von Grundeigentum und interdepartementales Forum
6.6.2.1 Umnutzung von Grundeigentum des Bundes
Neunzehn Kantone96 finden die Umnutzung von Grundeigentum des Bundes eine geeignete oder sogar besonders geeignete Massnahme. Einzig der Kanton Zug beurteilt diese (wie auch alle anderen vorgeschlagenen Massnahmen des Bundes) als zu aufwändig, wenig griffig und schwierig umzusetzen. Die FDP, die SP und die grosse Mehrheit der interessierten Organisationen97, die sich zu diesem Punkt äussern, begrüssen den Vorschlag. Die SVP, der Schweiz. Gewerbeverband und der Schweizerische Arbeitgeberverband wenden sich gegen diese Massnahme.
Mehrere Kantone98 stellen fest, dass eine derartige Umnutzung nur in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen und Gemeinden erfolgen darf und diese frühzeitig einbezogen werden sollen. Der Kanton Genf meint, dass man die Idee der Umnutzung von öffentlichem Grundeigentum für die Fahrenden nicht auf militärisches Areal beschränken sollte. Zwei Kantone99 betonen, dass nur Terrain umgenutzt werden kann, das sich für die Schaffung von Plätzen aus raumplanerischer Sicht eignet. Zwei Kantone100 wollen die Möglichkeit der Nutzung von freiwerdenden Militärarealen für Fahrende im Rahmen ihrer eigenen Umnutzungsstrategien selbst prüfen. Der Schweizerische Gemeindeverband und die Stiftung ZSF machen darauf aufmerksam, dass Kantone oder Gemeinden das Eigentum übernehmen
93 AG, FR, GR, SO, SH, SZ, SG, UR, VS.
94 Gemeindeverband, Städteverband, Stiftung ZSF, GfbV.
95 AG, SG, UR.
96 AG, BE, BL, FR, GE, GR, JU, LU, NE, OW, SO, SH, SZ, SG, TI, UR, VS, VD, ZH.
97 Gemeindeverband, Städteverband, Fachverband Schweizer RaumplanerInnen, Schweizerische Vereinigung für Landesplanung, Stiftung ZSF, GfbV, Radgenossenschaft.
98 BL, BE, SG, TI, VS.
99 OW, SG.
100 BE, TI.