Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/20: Vorentwurf des Berichtes des Bundesrats über die Situation der Fahrenden in der Schweiz · 26 Seiten
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Fahrenden differenzieren müssten – eine Auffassung, die von der EKR und der GPS nicht geteilt wird.
6.2.4 Fehlender politischer Wille in potenziellen Standortgemeinden
Vier Kantone67, die SP und zwei Organisationen68 betonen den Mangel an politischem Willen im Besonderen auf kommunaler Ebene, um Stand- und Durchgangsplätze zu schaffen und zu betreiben. Vorurteile und vor allem die Angst der Standortgemeinden vor zusätzlichen Aufwendungen können sinnvolle Lösungen verunmöglichen. Vier Kantone69 weisen auch darauf hin, dass zwar zum Teil ein guter Wille der Behörden bestehe, die Realisierung der Vorhaben aber an der fehlenden Unterstützung in der Bevölkerung scheitert.
6.2.5 Zu kleines Engagement des Bundes
Drei Kantone70, die SP, die GPS und mehrere weitere Organisationen71 sind der Ansicht, dass das fehlende Engagement des Bundes für die überregionale Koordination und für die finanzielle Unterstützung der Kantone ein wesentliches Hindernis für die Schaffung von genügend Stand- und Durchgangsplätzen bilde. Insbesondere in Bezug auf die Errichtung von Transitplätzen für ausländische Fahrende seien die Zusammenarbeit unter den Kantonen und ein Engagement des Bundes erforderlich.72 Die EKR (unterstützt von der GPS und dem SGB, in gleichem Sinne die SP) unterstreicht, dass es an einer konsequenten Politik des Bundes zugunsten der Fahrenden mangle.
6.3 Betrieb von Stand- und Durchgangsplätzen
Als Benutzerinnen und Benutzer der Plätze kommen die Fahrenden für einen wesentlichen Teil der Kosten für Erschliessung, Einrichtung und Betrieb (Reinigung, Abfallbeseitigung, Unterhalt) der Plätze in der Form einer angemessenen Miete auf. Der Vorentwurf des Berichts (Teilbericht II) geht gestützt auf das Gutachten "Fahrende und Raumplanung" davon aus, dass Standplätze mit einem Deckungsgrad von weit über 100% betrieben werden können, wenn die stark variierenden Kosten für den Baulanderwerb nicht einbezogen werden. Der Betrieb von Durchgangsplätzen ist nach der Analyse des Gutachtens (ohne Einbezug der Landerwerbskosten) knapp kostendeckend.
Deckt sich diese Analyse mit Ihrer eigenen Erfahrung und Beurteilung?
Die Stellungnahmen bezogen sich gemäss der Fragestellung im Erläuternden Bericht in erster Linie auf die Frage, ob der Betrieb eines Platzes für Fahrende kostendeckend gestaltet werden könne.
6.3.1 Kostendeckender Betrieb
Inwieweit der Betrieb von Plätzen kostendeckend gestaltet werden kann, wird von den Kantonen kontrovers beurteilt. Für fünf Kantone73 ist es nicht möglich, über die Kostendeckung des Betriebs von Plätzen Aussagen zu machen. Sechs Kantone74 halten fest, dass der Betrieb der Plätze auf ihrem Territorium zumindest annähernd kostendeckend gestaltet werden könne. Drei Kantone75 präzisieren, dass dies nur für die Plätze gelte, die von
67 AG, SG, UR, ZH.
68 GfbV, Stiftung ZSF.
69 GE, NE, SG, VS.
70 GR, SH, SG.
71 FSU, GfbV, Gemeindeverband, Städteverband, Stiftung ZSF, Frau Joëlle Sambuc Bloise.
72 AG.
73 BE, FR, NW, SH, ZG.
74 AG, BL, GR, NE, SO, SG.
75 AG, GR, SO.