Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/20: Vorentwurf des Berichtes des Bundesrats über die Situation der Fahrenden in der Schweiz · 26 Seiten
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5.7 Zweckmässigkeit der Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 169 der IAO
Gemäss Vorentwurf des Berichts ist die Schweiz nicht in der Lage, das Ü 169 zu ratifizieren, denn ihr geltendes Recht erfüllt nicht alle in diesem Übereinkommen gestellten Forderungen. Zudem sind viele aus dem Ü 169 erwachsende Verpflichtungen nicht klar genug, insbesondere da Präzisierungen der Kontrollorgane der IAO fehlen. Eine allfällige Ratifizierung hätte in jedem Fall Auswirkungen auf die Kantone.
Erachten Sie es als zweckmässig, dass die Schweiz das Ü 169 ratifiziert, und wenn ja, aus welchen Gründen? Wenn nein, aus welchen Gründen?
15 Kantone46 und fünf Organisationen47 sprechen sich gegen eine Ratifizierung des Ü
169 aus, weil der Anwendungsbereich dieses Rechtsinstruments und seine Auswirkungen auf nationaler Ebene noch nicht geklärt seien. Zudem seien die bestehenden Regelungen zum Schutz der Fahrenden nach Auffassung einiger schon ausreichend. Schliesslich wurde auch die schwierige finanzielle Lage des Bundes und mehrerer Kantone ins Feld geführt.
Sechs Kantone48 und 15 Organisationen49 befürworten eine Ratifizierung, um deutlich
den Willen zu signalisieren, gegen die Diskriminierung der Fahrenden anzukämpfen, sich im Sinne der internationalen Solidarität zu engagieren und Kohärenz in der Menschenrechtspolitik zu sichern. Sie unterstreichen, dass das Ü 169 einen weit reichenden Handlungsspielraum bezüglich seiner Anwendung einräume.
Drei Kantone50 nehmen zu einer allfälligen Ratifizierung nicht Stellung, während zwei weitere Kantone51 auf eine Teilnahme an der Vernehmlassung verzichtet haben.
Es ist zu erwähnen, dass mehrere Kantone und Organisationen Zweifel daran ausgedrückt haben, ob das Ü 169 überhaupt auf die Fahrenden anwendbar sei, da es sich ja auf eingeborene und in Stämmen lebende Völker beziehe.
Die Mehrheit der Kantone und Organisationen, die sich geäussert haben, erinnern daran, dass in der Schweiz Regelungen bestehen (im innerstaatlichen Recht sowie in von der Schweiz ratifizierten internationalen Rechtsinstrumenten), welche auf die Schweizer Fahrenden anwendbar seien und erfordern, dass bestimmte Massnahmen getroffen werden, insbesondere was die Behebung des Mangels an Standplätzen anbelangt, und zwar unabhängig von einer allfälligen Ratifizierung des Ü 169.
5.8 Weitere Kommentare
Zwei Kommentare beziehen sich auf den im Bericht verwendeten Begriff "Fahrende", den sie insofern als ungeeignet betrachten, als er nicht auf die sesshaften Jenischen (sowie andere Gruppen) anwendbar ist, deren Bedürfnisse ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband, der sich gegen eine Ratifizierung wendet, erinnert daran, dass das Ü 169 kein Kernübereinkommen der IAO darstelle und lediglich von 17 der 178 Mitgliedstaaten der IAO ratifiziert worden sei, was verdeutliche, dass es sich um ein für die IAO, deren Kompetenzbereich sich auf Arbeitsfragen beschränke, atypisches Instrument handle.
46 AR, BE, BS, BL, FR, GE, LU, NW, OW, SH, SZ, TG,TI, UR, ZG.
47 FDP, SVP, Schweizerischer Arbeitgeberverband, USAM (Waadtländer Handelskammer), FSU.
48 AG, NE, SG, SO, VS, ZU.
49 Grüne, EVP, SP, SGB, Association Action Sinti et Jenisch Suisses, Radgenossenschaft, EKR, Stiftung ZSF, GfbV, Büro von Indigenen und Nomaden, MERS, Frau Joëlle Sambuc Bloise, Herr W. Schmitz, "Schäft qwant", Verein Schinagel.
50 GR, JU, VD.
51 AI, GL.