Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/40: Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Verordnung gegen die Schwarzarbeit, VOSA) · 22 Seiten
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1 Übersicht
Die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, Verordnung gegen die Schwarzarbeit, (VOSA) enthält die Ausführungsbestimmungen zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit, BGSA)1 Der in Vernehmlassung gegebene Verordnungsentwurf über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit enthält die Ausführungsbestimmungen zu den vier im Gesetz vorgesehenen Massnahmenkategorien zur Bekämpfung der Schwarzarbeit:
- Administrative Erleichterungen bei den Sozialversicherungen und bei den Steuern durch die
Einführung eines vereinfachten Abrechnungsverfahrens für kleinere (z.B. im Haushalt) oder vorübergehende oder sehr begrenzte unselbständige Tätigkeiten;
- Die Verpflichtung der Kantone, ein kantonales Kontrollorgan mit verstärkten Kontrollkompe-
tenzen zu bezeichnen;
- Die Pflicht zum Austausch der Ergebnisse der Kontrollen bei Arbeitgebern unter den
beteiligten Behörden und Organen;
- Verstärkte Sanktionen (Ausschluss vom öffentlichen Beschaffungswesen und Streichung oder
Kürzung von öffentlichen Finanzhilfen).
Bezüglich der ersten der vier erwähnten Massnahmen, dem vereinfachten Abrechnungsverfahren enthält die VOSA lediglich eine Regelung, die das Verfahren selbst betrifft (Art. 1 VOSA). Der eigentliche Vollzug des Verfahrens wurde mittels Änderungen der Verordnung vom 19. Oktober 19932 über die Quellensteuer bei der direkten Bundessteuer (QStV), der Verordnung vom 31. Oktober 19473 über Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV)) und der Verordnung vom 20. Dezember 19824 über die Unfallversicherung (UVV) geregelt. Die Ergebnisse der Vernehmlassung zu diesen Änderungen werden in diesem Bericht aus Gründen der Lesbarkeit im Anschluss an Artikel 1 VOSA abgehandelt. Nachfolgend summarisch der Inhalt der VOSA sowie der damit zusammenhängenden Änderungen der QStV, AHVV und UVV.
Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Verordnung gegen die Schwarzarbeit, VOSA)
- Administrative Erleichterung bei den Sozialversicherungen und der Quellensteuer durch die
Einführung eines vereinfachten Abrechnungsverfahrens für kleinere unselbständige Tätigkeiten.
- Verpflichtung der Kantone, ein kantonales Kontrollorgan mit verstärkten Kontrollkompetenzen
zu bezeichnen.
- Möglichkeit der Delegation von Kontrolltätigkeiten.
- Auskünfte und Unterlagen, die bei einer Kontrolle verlangt werden können.
- Festlegung des Mindestbetrages für das zu meldende Einkommen.
- Liste der sanktionierten Arbeitgeber
- Gebühren
- Finanzierung durch den Bund
- Datenschutz
1 SR 822.41
2 SR 642.118.2
3 SR 831.101
4 SR 832.202