Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/40: Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Verordnung gegen die Schwarzarbeit, VOSA) · 22 Seiten

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- sowie die Beschäftigung von Arbeitnehmenden, die in Verletzung der gesetzlichen Melde-

pflicht den Steuerbehörden nicht gemeldet wird.

Diese Sachverhalte sind in unterschiedlichen Gesetzen mit jeweils anderen Vollzugsbehörden geregelt, womit ein effizienter Vollzug in der Bekämpfung der Schwarzarbeit erschwert wird.

Damit Schwarzarbeit mittels Anreizen, koordinierter Ressourcen, und verschärften Sanktionen griffig bekämpft werden kann, hat der Bundesrat im Januar 2002 dem Parlament einen Gesetzesentwurf unterbreitet. Nach Bereinigung in den Eidgenössischen Räten ist das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit - nun in einer auf das Essentielle konzentrierten Version - am 17. Juni 2005 angenommen worden. Der an die Vernehmlassungsadressaten geschickte Verordnungsentwurf über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (VOSA) enthält die Ausführungsbestimmungen zu den im Gesetz vorgesehenen Massnahmenkategorien zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (siehe Übersicht). Um die Durchführung des in Artikel 1 der VOSA geregelten vereinfachten Abrechnungsverfahren (einer der Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) zu präzisieren, sind die QStV, die AHVV sowie die UVV revidiert worden.

3 Informations- und Sensibilisierungskampagne

Im Begleitbrief zu den Vernehmlassungsunterlagen hat das EVD den Adressaten angekündigt, dass zeitgleich mit dem Inkrafttreten von Gesetz und Verordnung eine Informations- und Sensibilisierungskampagne geplant ist. Diese hat zum Zweck, die Bevölkerung und betroffene Verwaltungsstellen über das neue Gesetz, sowie die Öffentlichkeit generell, zum Thema Schwarzarbeit zu informieren.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und die UNIA erachten die geplante Informationskampagne gegen Schwarzarbeit als wichtig, da die Auffassung, dass Schwarzarbeit eine Bagatelle sei, vor allem bei Beschäftigungen in Privathaushalten oder in der Landwirtschaft immer noch sehr verbreitet sei. Travail.Suisse und KV (Kaufmännischer Verband) Schweiz sind ebenfalls dieser Meinung. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und die UNIA weisen zusätzlich darauf hin, dass eine breit angelegte Informationskampagne, welche auf systematische Beitragserhebung, beziehungsweise Beitragspflicht bei in Privathaushalten beschäftigen Personen hinweise, notwendig sei, da sonst diese Änderung wenig Wirkung zeige. Die SP (Sozialdemokratische Partei der Schweiz) betrachtet eine breite Informationskampagne bei den Betrieben wie auch bei den privaten Haushalten (Hausangestellte) als unabdingbar. Das öffentliche Problembewusstsein müsse geschärft werden.

Auch der Kanton Aargau begrüsst die Kampagne. Er führt aus, dass eine gute Information das nötige Verständnis der Bevölkerung für die neuen Massnahmen gegen Schwarzarbeit gewährleiste und damit ein Schlüssel für eine reibungslose Einführung des BGSA sowie für eine gute Zusammenarbeit mit Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden sei. Er weist darauf hin, dass es im Sinne einer breiten Abstützung der geplanten Kampagne von Nutzen sei, wenn der Bund die Kantone hinsichtlich des beabsichtigten Informationskonzepts auf dem Laufenden halte. Auch der Kanton Tessin äussert sich positiv zu einer starken und fokussierten Kampagne, in der die Öffentlichkeit bezüglich dem Problem der Schwarzarbeit sensibilisiert werde.

GastroSuisse erklärt, dass die Durchführung einer Informations- und Sensibilisierungskampagne im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen Bundesgesetzes als völlig „unüblich" bezeichnet werden müsse. Es sei nur ein kleiner Teil der Bevölkerung und der Wirtschaft von diesem neuen Gesetz betroffen, daher sei die Durchführung einer Informationskampagne überflüssig