Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/121: Ausführungserlasse zum Geoinformationsgesetz · 42 Seiten
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im Zusammenhang mit Ortschaften oder Stationsnamen eröffnen die Bundesbehörden und -betriebe den Gemeinden die entstehenden Kosten. Ein solches Vorgehen ist mit Rücksicht auf Art. 50 BV nicht akzeptabel.
Antrag: die Gemeinden müssen vor dem Entscheid angehört werden (s. Art. 19).
asa AG ∑ besonderes Anliegen, dass Lokalnamen (Flurnamen) auf Landeskarten
und in der AV unverändert bleiben.
∑ GeoNV:
Antrag auf Änderung des Art. 7 Abs. 2 im folgenden Sinne:
- Es werden keine Toponymische Richtlinien erlassen.
- Die Weisungen 1948 werden beibehalten.
- Die heutige Schreibweise der Lokalnamen (Flurnamen) bleibt unverändert. Es gelten die beiden folgenden Ausnahmen:
- Ausnahme: Die heutige Schreibweise eines Lokalnamens (Flurnamen) für eine bestimmte Örtlichkeit wird verändert, wenn die Schreibweisen auf Landeskarte, Grundbuch- und Übersichtsplan nicht übereinstimmen.
- Ausnahme: Die Schreibweise eines Lokalnamens (Flurnamen) für eine bestimmte Örtlichkeit wird nötigenfalls verbessert, wenn die heutige Schreibweise bisher noch nie nach den Weisungen 1948 bearbeitet worden ist.
Begründung: Im Gegensatz zur Situation 1948 stellt sich heute nicht mehr die Frage, wie man Lokalnamen (Flurnamen) schreiben soll. Wichtigstes Ziel ist heute, dass "geografische Namen zur Verständigung über Örtlichkeiten dienen" (Art. 1 GeoNV). Dieses Ziel kann nur erreicht werden, indem der heutige Namenbestand mit all seinen Unzulänglichkeiten "eingefroren" wird. Die Forderung von Art.1 des GeoIG gilt besonders auch für die Lokalnamen (Flurnamen), denn diese sind ein besonders weit verbreitetes Element der Geodaten. Darum dürfen Lokalnamen (Flurnamen) auf Landeskarten und in der AV nicht zum Spielball für Linguisten verkommen.
Belege:
- In den vier thurgauischen Gemeinden Bichelsee-Balterswil,
Eschlikon, Sirnach und Wängi wurde die Schreibweise von 55 % aller Lokalnamen (Flurnamen) auf der Landeskarte verändert.
[Quelle: Analyse vom 10.08.2005 im Kapitel 6 der Webseite
www.lokalnamen.ch].
- Zahlreiche Lokalnamen mit veränderter Schreibweise in den Kantonen Thurgau und Zürich. [Quelle: Kapitel 10.2 der Webseite
www.lokalnamen.ch].
- Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis. Kanton Thurgau. Ausgabe 2005. Für 1'265 Siedlungen gibt es 2'178 Schreibweisen! [Quelle: Kapitel 10.3 der Webseite www.lokalnamen.ch].
- Konsequente Anwendung der Schreibweise in Mundart im Kanton Schaffhausen.
[Quelle: Referat von Alfred Richli vom 3.11.2006 im Kapitel 24 der Webseite www.lokalnamen.ch].
- In den Jahren 2005 und 2006 versuchte das Bundesamt für Landestopografie zwei Mal mit neuen Richtlinien die bewährte gemässigte Schreibweise gemäss Weisung 1948 abzuschaffen. Bei keinem dieser Vorstösse wurden die finanziellen und administrativen