Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/121: Ausführungserlasse zum Geoinformationsgesetz · 42 Seiten

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dass es hier Handlungsbedarf gibt, v.a. auf Stufe Bund und Kantone. Es wird des weiteren darauf hingewiesen:

1. Lokalnamen sollen stabil bleiben und möglichst nicht geändert werden. Dies u.a. da verschiedene Werke – auch nicht elektronische – darauf aufbauen und der Umstellungsaufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen ist. Die durch solche Umstellungen verursachten Kosten sind nicht zu unterschätzen und werden zudem kaum von den „Verursachern“ getragen werden.

2. Für Lokalnamen wird nicht eine Schreibweise erwartet, die nach

theoretischen, sprachwissenschaftlichen oder historischen

Gesichtspunkten optimiert ist, sondern eine möglichst allgemein-

verständliche und vertraute Schreibweise gemäss “Volksmund und

gesundem Menschenverstand“.

3. Lokalnamen in der Amtlichen Vermessung, auf Übersichtsplänen, in Landeskarten sowie auf Ortsplänen und touristischen Karten sollen

idealerweise einheitlich geschrieben werden (Vertikalität).

4. Als eine mögliche Begleitmassname schlagen wir vor, dass Änderungen, die erst kürzlich in einzelnen Kantonen in amtlichen Werken vorgenommen wurden und von obigen Prinzipien abgewichen haben, wieder rückgängig gemacht werden, wenn dies möglich und sinnvoll ist und ökonomisch erscheint.

5. Als weitere Massnahme möchten wir nochmals auf den Vorschlag von Professor Keller hinweisen, die digitale SwissNames-Datenbank

mindestens für Forschungszwecke - wenn nicht allgemein - kostenlos abzugeben und

darüber hinaus eine Datenbank zu fördern (v.a. geonames.org) oder neu aufzubauen, die einer Open Source/Open Content-Lizenz unterstellt ist. Wir sehen darin eine Chance, digital vorhandene Werke besser angleichen

zu können, ein fortschrittliches eGovernement anzubieten und v.a. auch den grundsätzlich berechtigten Anliegen von Historikern und Linguisten entgegen zu kommen (z.B. durch die Führung von Alternativnamen).

6. Es ist zu überlegen, ob nicht noch der Begriff «Ortsname» in die

Verordnung aufgenommen werden sollte.

FHNW ∑ Projekt wird grundsätzlich begrüsst

- Die Zugänglichkeit zur Geoinformation, insbesondere zu den Geo-Basisdaten sollte möglichst gut sein. Die Erreichung des Zwecks ('… breite Nutzung, nachhaltig, aktuell, rasch, einfach … und zu angemessenen Kosten') -> gute Absicht, die aber mit der vorgeschlagenen Gebührenregelung nicht erreicht werden kann. Wir postulieren daher einen freien und kostenlosen Zugang zu den Geobasisdaten in Form von WMS. D.h. wir unterstützen wie die SOGI, dass das Bezugsverfahren gebührenpflichtig, das Abrufverfahren von Geobasisdaten kostenlos zu installieren ist.

- Die Unterscheidung Eigengebrauch / gewerblicher Nutzen nicht klar bzw. unausgewogen. Das Ziel, Geoinformation möglichst gut zugänglich und verfügbar zu machen sollte hier – auch im Sinne wirtschaftsfördernder Massnahmen – im Auge behalten werden.

- Bei der Verordnung über die Ausbildung und Berufsausübung der patentierten Ingenieur-Geometerinnen und Ingenieur-Geometer ist