Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/32: Totalrevision der Postgesetzgebung (Postgesetz und Postorganisationsgesetz) · 20 Seiten

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1 Ausgangslage

1.1 Heutiges Postorganisationsgesetz

Gemäss Artikel 92 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV; SR 101) sorgt der Bund für eine ausreichende und preiswerte Grundversorgung mit Postdiensten in allen Landesgegenden. Diese Aufgabe wird seit 1849 durch die Schweizerische Post erfüllt.

Seit der Neuregelung des Post- und Fernmeldewesens im Jahr 1998 ist das Unternehmen als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit konzipiert. Die Organisation und die Verantwortlichkeit sind jedoch bereits heute mit derjenigen einer Aktiengesellschaft vergleichbar.

Seit der PTT-Reform befindet sich die Post in einer ständigen Entwicklung. Sie muss auf die bereits erfolgten Marktöffnungsschritte, vermehrte Konkurrenz, veränderte Kundenbedürfnisse und technologische Fortschritte reagieren. Aus diesem Grund hat die Post ihr Poststellennetz modernisiert und neue Paketzentren gebaut. Im Weitern hat sie ihre Strukturen angepasst, indem verschiedene Tochtergesellschaften gegründet (z.B. PostAuto AG) und Geschäftsbereiche ausgegliedert wurden. Die Post ist auch vermehrt im Ausland tätig, und zwar insbesondere in den Geschäftsbereichen Swiss Post International, PostAuto und MailSource. Mittlerweile generiert sie fast 20 % des Umsatzes im Verkehr mit dem Ausland. Daneben optimiert die Post bis im Jahr 2009 mit dem Projekt REMA (Reengineering Mailprocessing) ihre Briefverarbeitung. An die Stelle von 18 Briefzentren treten neu 3 moderne Briefzentren und 6 Briefsubzentren. Das Investitionsvolumen beträgt mehr als CHF 1 Mia. Im Jahr 2006 hat die Post zudem entschieden, rund 200 Agenturen nach dem Prinzip "Post im Dorfladen" einzurichten.

Die positive Entwicklung des Unternehmens Post zeigt sich auch in deren Kennzahlen: seit der Reform konnte das Konzernergebnis von Fr. 239 Mio. auf Fr. 837 Mio. (2006) gesteigert werden, gleichzeitig stieg der Betriebsertrag von Fr. 5.4 Mia. auf Fr. 7.9 Mia. (2006) und die Bilanzsumme von ursprünglich gut Fr. 28 Mia. verdoppelte sich.

1.2 Handlungsbedarf

Die Totalrevision des Postgesetzes vom 30. April 1997 (PG; SR 783.0) und die darin vorgesehene Marktöffnung bedingt auch die gleichzeitige Totalrevision des Postorganisationsgesetzes vom 30. April 1997 (POG; SR 783.1). Handlungsbedarf ergibt sich vor allem deshalb, weil sich das Unternehmen Post als Folge der Marktöffnung zunehmend im Wettbewerb mit anderen Anbieterinnen befinden wird. Mit der heutigen Organisationsform der öffentlich-rechtlichen Anstalt kann die Post in einem wettbewerblich funktionierenden in- und ausländischen Postmarkt mittel- und langfristig nicht bestehen.

Die wesentlichen Themen der Neuregelung sind die Anpassung der Organisationsform der Post (Kap. 1.4.1) sowie die Bundesbeteiligung (Kap. 1.4.2), die arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen (Kap. 1.4.3), die Aufsicht über die Finanztätigkeit (Kap. 1.4.4), und die Abschaffung des Steuerprivilegs (Kap. 1.4.5).