Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/32: Totalrevision der Postgesetzgebung (Postgesetz und Postorganisationsgesetz) · 20 Seiten

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1.3 Studie "Auswirkungen Postmarktliberalisierung 2011"

Die Ausgestaltung des neuen Postorganisationsgesetzes hat auch wesentliche Auswirkungen auf die Finanzierungssicherheit der Grundversorgung. Dieser Zusammenhang weist die Studie von Plaut Economics und Frontier Economics über die Auswirkungen einer weiteren Marktöffnung nach ("Auswirkungen Postmarktliberalisierung 2011", Plaut Economics/Frontier Economics, London, Dezember 2007). Sie enthält Prognosen zur Finanzierbarkeit der Grundversorgung, ausgehend von der Annahme, dass die Schweizerische Post auch langfristig Grundversorgerin bleiben wird. Um die Bandbreite der möglichen Auswirkungen einer vollständigen Marktöffnung darzustellen geht sie von zwei unterschiedlichen Szenarien aus:

− Szenario "Tiefes Kostenniveau der Post": Dieses Szenario geht davon aus, dass die Post mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes die Kosten senken und an diejenigen der privaten Unternehmen anpassen kann. Dies hat Auswirkungen auf Anzahl Arbeitsplätze, Löhne und Anstellungsbedingungen und auf das Verhalten der Post gegenüber Anspruchsgruppen wie Randregionen, Kantone usw.

− Szenario: "Hohes Kostenniveau der Post": Dieses Szenario geht davon aus, dass die Post auch nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes nicht einfach das Kostenniveau von Privatunternehmen erreichen wird, weil sie die Löhne und die Arbeitsbedingungen nicht nach unten anpasst, die Grundversorgung über das gesetzliche Minimum heraus erbringt und weiterhin auf die politischen Erwartungen von Kantonen, Randregionen und anderen Anspruchsgruppen Rücksicht nimmt.

Ein Bedarf nach zusätzlichen Mitteln zur Finanzierung der Grundversorgung ergibt sich, wenn die Post ihr Kostennniveau nicht signifikant senken kann. Kann die Post ihr Kostenniveau anpassen, so kann sie die Grundversorgung langfristig aus eigenen Mitteln finanzieren. Dieser Erkenntnis trägt der vorliegende Entwurf Rechnung, indem das Personalrecht der Post demjenigen der privaten Anbieterinnen angepasst wird. Der Entwurf enthält jedoch weiterhin zusätzliche Auflagen für die Post, wie zum Beispiel die Rücksichtnahme auf die Regionen bei der Betriebsorganisation oder die Auflage, die Gleichstellung von Behinderten zu fördern. Diese Vorgaben stehen zwar im Widerspruch zum Grundsatz der gleichlangen Spiesse zwischen privaten Anbieterinnen und der Post. In diesen Fällen sind jedoch die Interessen der Arbeitnehmer mit Behinderungen und der Randregionen höherwertig einzustufen.

1.4 Die beantragten Neuregelungen

1.4.1 Organisationsform

Die Schweizerische Post ist seit der Reform der PTT 1998 eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes. Die Organisationsform der Anstalt wurde damals derjenigen der Aktiengesellschaft vorgezogen u.a. mit der Begründung, dass die finanziell ungünstigen Rahmenbedingungen gegen eine Aktiengesellschaft sprechen: