Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/63: Pa. Iv. 03.436 „Faire Abstimmungskampagnen“ · 35 Seiten

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Fernsehstationen verdeutlichten indessen, dass die SRG nicht von sich aus bereit ist, den politischen Parteien zusätzliche Kommunikationsplattformen anzubieten, die geeignet sind, im Sinne der parlamentarischen Initiative in den eidgenössischen Abstimmungskampagnen für fairere Rahmenbedingungen zu sorgen.

1.4.2 Neue Plattformen in Druckerzeugnissen der Bundeskanzlei

An ihrer Sitzung vom 2. März 2006 empfing die Subkommission die Bundeskanzlerin Anne-Marie Huber-Hotz, zur Anhörung über die gemäss Mandat der SPK näher abzuklärenden Vorschläge für Massnahmen im Verantwortungsbereich der Bundeskanzlei. Mit Verweis auf Artikel 137 der neuen Bundesverfassung unterstrich die Bundeskanzlerin die wichtige demokratiepolitische Rolle der Parteien und erklärte sich bereit, den Wunsch des Nationalrates nach einer besseren öffentlichen Präsenz der Parteien im Rahmen verschiedener öffentlichkeitswirksamer Tätigkeiten der Bundeskanzlei aktiv zu unterstützen:

So sollen sich im Wahljahr 2007 die Parteien erstmals in der Nationalratswahlbroschüre, die in einer Auflage von 5,5 Mio. Exemplaren herausgegeben wird, anhand ihrer drei wichtigsten Themen auf einem vorgegebenen Platz selber darstellen können. Die Darstellungen sollen nur soviel Platz beanspruchen, dass keine zusätzlichen Versandkosten entstehen. Für die Präsentation sollen in erster Linie diejenigen Parteien in Frage kommen, die sich auch ins Parteienregister eingetragen haben.

Weiter sollen den Parteien künftig einige Seiten der jährlich herausgegebenen Broschüre „Der Bund kurz erklärt“ gewidmet werden. Diese Druckschrift erscheint jährlich in einer Auflage von 240’000 Exemplaren und wird auch in den Schulen verteilt. Es ist denkbar, dass diese Broschüre künftig einmal pro Legislatur umfassend an alle Schweizer Haushalte verteilt wird, ev. mit Beilage eines Talons, mit dem weitere Unterlagen zu den Parteien resp. ein noch zu kreierendes „Bundesparteienbüchlein“ angefordert werden könnten.

Die Vorschläge, viermal jährlich ein solches „Bundesparteienbüchlein“ oder auch die Abstimmungspropaganda der Parteien zusammen mit dem Stimmmaterial zu verschicken, wurden im Gespräch mit der Bundeskanzlerin nicht weiter vertieft. Bereits vorher hatte sich herausgestellt, dass diese Vorschläge vor allem aus organisatorischen Gründen auf der Seite der Parteien nicht umsetzbar sind. So erfolgt die Parolenfassung durch die Delegiertenversammlungen in den meisten Fällen zu einem Zeitpunkt, in dem die Vorbereitungsarbeiten der Bundeskanzlei für die Verteilung des Stimmmaterials an die Kantone zu weit fortgeschritten sind, als dass ein rechtzeitiger gemeinsamer Versand noch möglich wäre. Die Subkommission einigte sich jedoch mit der Bundeskanzlerin auf eine Ersatzmassnahme: In den Abstimmungsbüchlein sollen künftig die Internetadressen der in der Bundesversammlung vertretenen Parteien aufgeführt werden, damit sich das interessierte Stimmvolk – unabhängig vom Versandtermin der Abstimmungsunterlagen – selbständig über die Parolenfassung und die Argumente der Parteien für oder wider eine Abstimmungsvorlage informieren kann.