Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/63: Pa. Iv. 03.436 „Faire Abstimmungskampagnen“ · 35 Seiten
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Gelder für die Finanzierung von Kampagnen bei eidgenössischen Volksabstimmungen einsetzen dürfen.
1.3 Mandat der SPK
Da bei der Vorprüfung der Initiative nur die grundsätzlichen, voraussichtlich mehrheitsfähigen Stossrichtungen skizziert, zahlreiche Fragen jedoch offen geblieben waren, beschloss die SPK an ihrer Sitzung vom 9. September 2005, zur Weiterarbeit eine Subkommission mit fünf Mitgliedern1 einzusetzen. Sie beauftragte ihre Subkommission, Vorschläge für eine Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes vorzulegen, durch welche Fernseh- und Radiospots der Parteien vor Volksabstimmungen ermöglicht werden. Im Weiteren erhielt die Subkommission den Auftrag, folgende weiterführende Vorschläge einer näheren Prüfung zu unterziehen:
a. die unentgeltliche Plakatierung an Bahnhöfen vor Volksabstimmungen,
b. die Ergänzung der Wahlanleitung der Bundeskanzlei vor Nationalratswahlen mit einer Präsentation der Parteien,
c. die Präsentation der Parteien in offiziellen Broschüren des Bundes,
d. der Versand eines gemeinsamen „Bundesparteienbüchleins“ viermal pro Jahr,
e. der gemeinsame Versand der Abstimmungspropaganda der Parteien mit dem Stimmmaterial.
1.4 Die Ausarbeitung der Vorlage durch die Subkommission
1.4.1 Die Arbeiten der Subkommission im Überblick
Im Verlaufe der Jahre 2006/07 trat die Subkommission zu insgesamt neun Sitzungen zusammen, in deren Verlauf sie die vorliegenden gesetzgeberischen Grundlagen erarbeitete und parallel dazu mit den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) und der Bundeskanzlei (BK) für die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien neue, unentgeltliche Dienstleistungen für die Parteien aushandelte. Zu Ihren Arbeiten zog die Subkommission in Anwendung von Artikel 112 des Parlamentsgesetzes je einen Sachverständigen der Sektion Politische Rechte der Bundeskanzlei (BK), des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) und des Bundesamtes für Justiz (BJ) bei.
Ausgehend vom Mandat der SPK führte die Subkommission mit den drei im Vordergrund stehenden externen Ansprechpartnern – der Schweizerischen Radio und Fernsehgesellschaft (SRG), den SBB sowie der Bundeskanzlei – Anhörungen durch, um die Möglichkeiten zur Umsetzung der betreffenden Vorschläge auszuloten. Sowohl die SBB, als auch die Bundeskanzlei boten Hand zu einvernehmlichen Lösungen, die ohne neue gesetzliche Grundlagen realisiert werden können (s. Ziff. 1.4.2 und 1.4.3). Gespräche mit dem Generalsekretär der SRG sowie einer Abordnung der operativen Chefs der deutsch- und westschweizer Radio- und
1 Weyeneth, Engelberger, Gross Andreas, Joder, Lustenberger (teilweise vertreten durch Pfister Gerhard)