Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/63: Pa. Iv. 03.436 „Faire Abstimmungskampagnen“ · 35 Seiten
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der elektronischen Medien eine ausreichende Anzahl geeigneter Plattformen zur Verfügung gestellt, um ihre Argumente darzulegen. Solche Diskussionssendungen seien für die Stimmberechtigten zudem attraktiver als Parteienspots.
Da die Initiative noch vor dem Inkrafttreten des neuen Parlamentsgesetzes am 1. Dezember 2003 eingereicht worden war, wurde sie bei der Vorprüfung nach den Regeln des früheren Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) behandelt und gemäss Artikel 21ter GVG dem Nationalrat zum Beschluss unterbreitet. Bei der Beratung der Initiative durch das Ratsplenum am 1. März 2005 wurde von verschiedener Seite betont, dass Fairness in Abstimmungskampagnen vor allem durch die politischen Parteien sicherzustellen sei, deren Argumente in den Abstimmungskämpfen besser zur Geltung zu bringen seien.
Der Nationalrat folgte am 1. März 2005 mit 106 zu 66 Stimmen dem Antrag der Kommissionsmehrheit und beauftragte dadurch die SPK, eine Vorlage im Sinne der Massnahmen zu erarbeiten, welche die Kommission bereits in ihrem Vorprüfungsbericht skizziert hatte.
1.2 Vorangehende parlamentarische Bemühungen um mehr Fairness in Abstimmungskampagnen
Das Anliegen, bei eidgenössischen Abstimmungskampagnen für mehr Fairness und Transparenz zu sorgen, war bereits 1999 Gegenstand einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Andreas Gross (99.430 Pa.Iv. Gross Andreas. Abstimmungskampagnen. Offenlegung höherer Beiträge). Dieser Initiative, welche die Offenlegung höherer Geldbeiträge verlangte, hatte der Nationalrat am 11. November 1999 Folge gegeben. Am 19. März 2004 schrieb er sie jedoch ab, weil die mit der Umsetzung beauftragte SPK trotz umfangreichen Arbeiten zu keinem befriedigenden Resultat gelangt war. Eine Subkommission der SPK hatte mehrere Modelle zur Umsetzung der beabsichtigten Offenlegung geprüft. Keines davon stellte sich jedoch als praktikabel heraus: Das Modell „Deklarationspflicht“ scheiterte an der notwenigen, aber fehlenden Durchsetzbarkeit von Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtbefolgung. Modelle für positive Anreize wie „Steuererleichterungen“ oder „Radio- und Fernsehsendezeit“ erwiesen sich als technisch oder rechtlich ungeeignet. Die einzige Idee, die weiterverfolgt und gesetzestechnisch umgesetzt wurde, war das Modell „Zugang zu Werbefläche“. Dieses sah vor, dass einen Teil seiner Kosten für Inserate und Plakate vom Bund zurückerstattet erhalten sollte, wer seine betreffenden Spendenbeiträge offen legt. Auch dieser Ansatz wurde indessen verworfen, weil bei diesem Modell insbesondere die Schaffung unerwünschter Anreize befürchtet und zudem die Durchsetzbarkeit der vorgesehenen Kontrollmechanismen angezweifelt wurde. Da somit keines der Modelle als zielführend erachtet wurde, verzichtete der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission darauf, weiter nach geeigneten Umsetzungsmöglichkeiten zu suchen, und schrieb die Initiative ab.
Keine Folge gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Rudolf Rechsteiner (03.434 Pa.Iv. Rechsteiner Rudolf. Verwendung öffentlicher Gelder in Abstimmungskampagnen), welche forderte, dass Unternehmen mit staatlichen Mehrheitsbeteiligungen, Monopolbetriebe oder auch Unternehmen, die sich durch obligatorische Zahlungen der Bürgerinnen und Bürger finanzieren, keine