Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/63: Pa. Iv. 03.436 „Faire Abstimmungskampagnen“ · 35 Seiten

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Bericht

1 Entstehungsgeschichte

1.1 Die parlamentarische Initiative Gross Andreas vom 20. Juni 2003

1.1.1 Das Anliegen der parlamentarischen Initiative

Die von Nationalrat Andreas Gross am 20. Juni 2003 eingereichte Initiative verlangt, dass das Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) so geändert wird, dass das gesetzlich Mögliche für faire Abstimmungskampagnen verwirklicht wird und die öffentliche Meinungs- und Willensbildung primär von den Parteien mitgestaltet werden kann. In seiner Begründung wies der Initiant auf die Erfahrungen der Abstimmungskämpfe in der jüngeren Vergangenheit hin, die deutlich gemacht haben, dass in Bezug auf Fairness sowie auf die Bedeutung der Parteien gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe.

Durch die Mitunterzeichnung der Initiative durch weitere drei Mitglieder der Staatspolitischen Kommission aus den Delegationen der Bundesratsparteien SVP, CVP und FDP wurde verdeutlicht, dass dem Anliegen der Initiative parteiübergreifend eine hohe staats- und demokratiepolitische Bedeutung beigemessen und der gesetzgeberische Handlungsbedarf anerkannt wird.

1.1.2 Vorprüfung durch die Staatspolitische Kommission des Nationalrates

Die Kommission beschäftigte sich an mehreren Sitzungen mit der Vorprüfung der parlamentarischen Initiative und beantragte ihrem Rat am 28. Januar 2005 mit 16 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dieser Folge zu geben.

Eine Mehrheit der Kommission anerkannte die Grundproblematik, dass die Abstimmungskämpfe zunehmend von finanzkräftigen Gruppierungen beherrscht werden, die Partikulärinteressen verfolgen, während die Parteien als Hauptträger der Meinungs- und Willensbildung des Volkes immer mehr in eine untergeordnete Rolle gedrängt werden.

Da aus dem Initiativtext nicht hervorgeht, wie die Problematik angegangen werden sollte, präsentierte der Initiant nach informellen Gesprächen mit verschiedenen Kommissionsmitgliedern eine Reihe von möglichen Lösungsansätzen. Auf gesetzgeberischer Ebene wurde als Hauptstossrichtung die unentgeltliche Ausstrahlung von Fernseh- und Radiospots der Parteien vor eidgenössischen Volksabstimmungen definiert. Als weitere Massnahmen wurden die Plakatierung an Bahnhöfen sowie eine verbesserte Präsentation der Parteien in den Abstimmungs- und Wahlmaterialien und anderen offiziellen Druckerzeugnissen des Bundes ins Auge gefasst.

Die Kommissionsminderheit anerkannte zwar teilweise die Problematik der zu starken Präsenz finanzkräftiger Interessengruppen, vertrat jedoch die Ansicht, dass Fairness in Abstimmungskampagnen nicht gesetzlich vorgeschrieben werden könne. Letztlich seien es die Stimmberechtigten, die überdimensionierte oder unfaire Kampagnen zu beurteilen hätten. Den Parteien würden in den Diskussionssendungen