Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/63: Pa. Iv. 03.436 „Faire Abstimmungskampagnen“ · 35 Seiten
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Bahnhöfen für die Dauer von zwei Wochen einen kostenlosen Aushang von bis zu 5 verschiedenen Plakaten vorzunehmen.
Hingegen fiel die Antwort zur Variante Informationsplattformen bzw. Stelen wiederum negativ aus, weil einerseits der Aufwand für Auf- und Abbau, Unterhalt und Lagerung als unverhältnismässig hoch betrachtet wird und andererseits für solche Plattformen aus betrieblichen und kommerziellen Gründen geeignete Standorte nicht zur Verfügung gestellt werden können.
Zur Umsetzung der beiden Vorschläge beschloss die SPK an ihrer Sitzung vom 15. Februar 2007, das Angebot der SBB den in der Bundesversammlung vertretenen Parteien offiziell zur Kenntnis zu bringen. In ihrem Schreiben regte die Kommission an, eine gemeinsame federführende Stelle bzw. einen handlungsbevollmächtigten Ausschuss zu bestimmen, welche das Angebot mit den SBB konkretisieren.
1.4.4 Anhörungen der SRG ohne befriedigende Resultate
An ihren Sitzungen vom 22. Februar und 23. Mai 2006 empfing die Subkommission den Generaldirektor der SRG SSR idée suisse Armin Walpen, jeweils in Begleitung einer Abordnung von operativen Chefs der Deutsch- und Westschweizer Radio- und Fernsehstationen der SRG2 zu Anhörungen.
Da die Subkommission die von der Kommission per Mandat in Aussicht genommene Revision des Radio- und Fernsehgesetzes als ultima ratio betrachtete und vorerst allfällige weitere valable Vorschläge der SRG-Verantwortlichen zur Anpassung der SRG-Programme zur Kenntnis nehmen wollte, unterbreitete sie der SRG im Vorfeld des ersten Treffens eine Anzahl offen formulierter Fragen. So wollte sie erfahren, welche Vorkehrungen die SRG zu treffen bereit sind, um in ihren bestehenden Sendungen den politischen Parteien in Abstimmungs- und Wahlkämpfen eine bessere Präsenz zu verschaffen und inwieweit das Unternehmen bereit ist, zu diesem Zweck zusätzliche redaktionell gestaltete Sendegefässe bereitzustellen. Gleichzeitig bat die Subkommission die SRG um ihre Einschätzung einer gesetzlichen Regelung, die eine Abtretung von kostenloser Sendezeit für die Ausstrahlung von parteipolitischen TV- und Radiospots vorsieht.
Anlässlich des ersten Treffens am 22. Februar führte der Generaldirektor aus, dass die SRG nicht völlig frei sei, die Wünsche des Parlamentes bzw. der im Parlament vertretenen Parteien zu erfüllen. Hierzu verwies er auf die in Artikel 93 der Bundesverfassung verankerte Staatsunabhängigkeit und Autonomie in der Programmgestaltung sowie auf die betreffenden Bestimmungen im geltenden Radio- und Fernsehgesetz, die gegenüber den Parteien genauso anzuwenden seien wie gegenüber den Verbänden und weiteren Interessengruppen. Im Allgemeinen müsse die Präsenz der politischen Parteien in den Programmen der SRG als gut bis sehr gut beurteilt werden. Gemäss den Erhebungen des SRG-Forschungsdienstes sei die Mehrheit des Publikums mit der Art und dem Umfang der politischen Berichterstattung anlässlich von Wahlen und Abstimmungen zufrieden. Nach den letzten nationalen Wahlen hätte eine Minderheit des Publikums die Berichterstattung sogar als allzu umfangreich beurteilt. Aus diesen Gründen sähe die SRG keine zwingende Notwendigkeit, zusätzliche Sendegefässe im Sinne von Plattformen für
2 Ingrid Deltenre, Direktorin von Schweizer Fernsehen DRS; Walter Rüegg, Direktor von Schweizer Radio DRS; Gérard Tschopp, Direktor von Radio Suisse Romande