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Vernehmlassung 2007/95: Zweite Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) · 35 Seiten

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Anhang 2.3 (Art. 3)

Lösungsmittel

Ziff. 4 Abs. 3

4 Besondere Kennzeichnung

3 Behälter, die Lösungsmittel mit fluorierten Treibhausgasen nach Anhang I Teil 1 der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 200610 über bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten, müssen gemäss Anhang 1.5 Ziffer 5 Absätze 1 und 3 gekennzeichnet werden.

10 ABl. L 161 vom 14.6.2006, S. 1. Die Texte der in diesem Anhang erwähnten Rechtsakte der EG können bei der Anmeldestelle für Chemikalien, 3003 Bern, gegen Verrechnung bezogen, kostenlos eingesehen oder unter der Internetadresse www.cheminfo.ch abgerufen werden.