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Vernehmlassung 2007/95: Zweite Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) · 35 Seiten
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Anhang 2.11 (Art. 3)
Löschmittel
Ziff. 8
8 Besondere Kennzeichnung
Herstellerinnen müssen Löschgeräte und -anlagen, die fluorierte Treibhausgase nach Anhang I Teil 1 der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 200613 über bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten, gemäss Anhang 1.5 Ziffer 5 Absätze 1 und 3 kennzeichnen.
13 ABl. L 161 vom 14.6.2006, S. 1. Die Texte der in diesem Anhang erwähnten Rechtsakte der EG können bei der Anmeldestelle für Chemikalien, 3003 Bern, gegen Verrechnung bezogen, kostenlos eingesehen oder unter der Internetadresse www.cheminfo.ch abgerufen werden.