Vorlage
Vernehmlassung 2007/95: Zweite Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) · 35 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 22Fedlex · Vorlage
Anhang 2.15 (Art. 3)
Batterien
1 Begriffe
1 Als Batterien gelten Stromquellen, die chemische Energie direkt in elektrische Energie umwandeln und aus einer oder mehreren nicht wieder aufladbaren Zellen (Primärzellen) oder aus einer oder mehreren wieder aufladbaren Zellen (Akkumulatoren) bestehen.
2 Als Fahrzeugbatterien gelten Batterien für den Anlasser, die Beleuchtung oder die Zündung von Fahrzeugen.
3 Als Gerätebatterien gelten Batterien, die:
a. gekapselt sind;
b. in der Hand gehalten werden können;
c. nicht ausschliesslich für gewerbliche oder industrielle Zwecke oder für den Antrieb von Elektrofahrzeugen bestimmt sind; und
d. nicht Fahrzeugbatterien sind.
4 Als Knopfzellen gelten kleine, runde Gerätebatterien, bei denen der Durchmesser grösser ist als die Höhe und die für besondere Verwendungszwecke wie die Energieversorgung von Hörgeräten, Armbanduhren und kleinen tragbaren Geräten oder die Reservestromversorgung bestimmt sind.
5 Als Industriebatterien gelten Batterien, die ausschliesslich für industrielle oder gewerbliche Zwecke oder für den Antrieb von Elektrofahrzeugen jeder Art bestimmt sind sowie andere Batterien, die nicht als Gerätebatterien oder als Fahrzeugbatterien gelten.
6 Als Geräte gelten elektrische und elektronische Geräte im Sinne des Artikels 3 Buchstabe a der Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 200315 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die vollständig oder teilweise mit Batterien betrieben werden oder betrieben werden können.
2 Verbote
1 Batterien einschliesslich derjenigen, die in Geräten enthalten sind, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie mehr als 5 mg Quecksilber pro kg enthalten.
15 ABl. L 37 vom 13.2.2003, S. 24. Die Texte der in diesem Anhang erwähnten Rechtsakte der EG können bei der Anmeldestelle für Chemikalien, 3003 Bern, gegen Verrechnung bezogen, kostenlos eingesehen oder unter der Internetadresse www.cheminfo.ch abgerufen werden.