Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/39: Bundesgesetz über eine Teilrevision des Zivilgesetzbuches, des Obligationenrechts und der Zivilprozessordnung (Nachrichtenlose Vermögenswerte) · 23 Seiten
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4 Legislaturplanung
Die Vorlage ist in der Botschaft vom 23. Januar 200831 über die Legislaturplanung 2007 bis 2011 angekündigt.
5 Rechtliche Aspekte
5.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit
Die Vorlage stützt sich auf Artikel 122 BV, wonach die Zuständigkeit für das Zivilrecht und das Zivilprozessrecht dem Bund zusteht. Die vorgeschlagenen Lösungen stehen im Einklang mit der Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) und der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV).
5.2 Delegation
Die Vorlage verzichtet darauf, die Regelung bestimmter Fragen an den Bundesrat zu delegieren.
31 BBl 2008 818