Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/50: Analysenliste (Anhang 3 der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung) · 27 Seiten
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Die SGKC (80) kritisiert, dass die Experten ihre Inputs nicht mehr identifizieren könnten. Die Wissenschaftlichkeit des Vorgehens wird angezweifelt.
SULM (25), ÄTG (29), VGV TG (99), TVFS (95) und VLS TG (100) beanstanden, dass das Revisionsprojekt mehr oder weniger im Alleingang ohne Beizug und Integration der Spezialisten erfolgt sei.
SZ (11) kann das gewählte Vorgehen nicht gutheissen. Eine derart grundlegende Revision sei unter Einbezug der betroffenen Kreise sowie unter Einschluss der Kantone bzw. der GDK anzugehen.
Der VLSS (101) moniert, die Vereinigung der Laborantinnen sei in der Anhörung nicht begrüsst worden.
QUALAB (71) hätte sich gewünscht, im Rahmen der vorliegenden Anhörung und in Zukunft auch als Adressat in die Revision der Analysenliste einbezogen zu werden.
3.4 Tarifkonzept
3.4.1 Allgemeines
H+ (48) begrüsst grundsätzlich die Absicht, die Analysenliste zu revidieren. Zur Erarbeitung der neuen Tarife sei allerdings von falschen Prognosen ausgegangen worden und die Eckwerte entsprächen nicht der Realität (z.B. bezüglich Lohn, Produktivität oder Auslastung). Zudem sei unklar, wie das Berechnungsmodell plausibilisiert worden sei; überdies seien die verwendeten Daten, Modelle und Berechnungen nicht nachvollziehbar. Im Übrigen bemängelt H+, dass als Datenbasis Grundlagen von santésuisse für den ambulanten Laborsektor verwendet worden seien, welche keine geeignete Basis für eine nationale Tarifierung darstellten. Schliesslich moniert H+, dass Spitallaboratorien lediglich unter „übrige Labortypen“ subsumiert worden seien. Die besonderen Bedingungen der Spitallabors müssten indes im Tarifmodell berücksichtigt werden.
FMH (46), KHM (56) und SGAM (75) schlagen ein Vollkostenmodell vor, welches als Grundlage für eine Neu-Kalkulation der Tarifierung des Praxislabors herangezogen werden müsse.
Die GDK (17) macht geltend, die angenommenen Grössen für Lohn, Auslastung und Produktivität seien nicht nachvollziehbar; zudem seien die Overheadkosten auf Stufe Spital nicht berücksichtigt worden; dies im Hinblick darauf, dass die Analysenlisten-Tarife auch auf die Pauschalen der stationären Behandlung ausstrahlen würden. Die Spitallaboratorien seien als Leistungserbringerkategorie ebenfalls in das Berechnungsmodell einzubeziehen.
Der AAV (27) weist darauf hin, dass die Auswirkungen der linearen Tarifsenkung von 2006 nie analysiert worden sei. Zudem sei das Unternehmerrisiko einer freien Arztpraxis in den vorgesehenen Eckwerten nicht einkalkuliert worden, was aber zwingend zu berücksichtigen sei.
Axonlab (31) moniert, dass bei der durchgeführten Revision das Verhältnis der diversen Folgen derselbigen in der Schweiz zur angestrebten Kosteneinsparung im Gesundheitssystem kaum betrachtet worden sei.
Die Hausärzte (49) weisen darauf hin, dass die niedrigen Labortarife im Ausland nicht eins zu eins auf die Verhältnisse in der Schweiz übertragen werden können.
GL (5) wehrt sich gegen eine unterschiedliche Tarifstruktur für verschiedene Labortypen.
Die KK BL (58) kritisiert, dass mit der Festlegung (Auftragslabor als Tarifgrundlage) bewährte Strukturen unberücksichtigt bzw. existenziell bedroht seien. Das politische Bekenntnis zum Praxislabor fehle.
LU (8) kritisiert, dass die deutschen und österreichischen Verhältnisse in die neue Liste übernommen worden sei. Weiter enthalte der Vorschlag des BAG gravierende Berechnungsfehler.