Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/50: Analysenliste (Anhang 3 der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung) · 27 Seiten

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Die Privatkliniken (69) monieren, im stationären Bereich fehle ein effektiver Überblick über die Kosten der Laboranalysen. Was die Nutzungsdauern der erforderlichen Anlagen anbelange, seien diese zu lang angesetzt.

Die SGIEM (78) führt aus, als Tarifgrundlage sei das Privatlabor oder das Spitallabor vom Typ C gewählt worden. Dies führe dazu, dass kleinere Spitallaboratorien mit dieser Tarifierung nicht mehr kostendeckend betrieben werden könnten.

Die SGAI (74) weist darauf hin, dass der Vergleich des Revisionsprojektes mit den von der Expertengruppe der SGAI gelieferten Daten wesentliche Unterschiede zeige. Für die Experten der Laborkommission ist nicht nachvollziehbar, in welchem Bezug die in der Beta-Version vorgeschlagenen Tarife zur abgegebenen Expertenmeinung stünden.

Die SGMG (81) moniert, alle Gestehungskosten, die im aktuellen Revisionsprozess vom externen Beratungsbüro gemessen worden seien, seien in der nun vorliegenden Betaversion aus für die SGMG nicht nachvollziehbaren Gründen unkorrekt abgebildet. Die SGMG bestreitet daher die Objektivität der Tarifierung für die Mehrzahl aller Analysen des fachspezifischen Kapitels. Weiter wird darauf hingewiesen, dass die vorliegende Beta-Version der revidierten Analysenliste eine adäquate Verrechnung der molekulargenetischen Analytik der malignen Hämopathien nicht mehr zulasse.

Die GDK (17) weist darauf hin, dass die Rahmenparameter (Referenzlohnkosten des Personals, angenommene Auslastung, Produktivität) nicht nachvollziehbar seien. Die von den Experten eingebrachten Daten seien auch kaum wieder zu erkennen. Die Verteilung der Reduktion des Kostenvolumens auf die Leistungserbringerkategorien sei nicht transparent gemacht worden. Im Weiteren seien die Overheadkosten des Spitals nicht berücksichtigt worden. Die GDK äussert erhebliche Zweifel, ob mit den dargelegten Formen der Primärdatengewinnung, ergänzt durch Sekundärrecherchen eine ausreichend valide Datengrundlage bereitgestellt worden sei. Moniert wird weiter, die Benchmark-Grundlagen mit Deutschland und Österreich seien nicht offen gelegt worden. Es sei unklar, nach welchen Prinzipien der neue Tarif gepflegt werde und wie Innovationen sinnvoll eingebaut werden könnten.

Die IFIK Uni BE (53) erachtet die Tatsache, dass der vorgelegte Entwurf keinerlei Ähnlichkeit mit den durch die Uni BE erarbeiteten betriebswirtschaftlichen Grundlagen für die Tarifgestaltung aufweise, als höchst bedenklich.

labmed (61) erachtet das vorgeschlagene Tarifmodell als realitätsfremd. In Bezug auf den Bestand an Laboratorien werde der vorliegende Kommentar dem schweizerischen Sachverhalt nicht gerecht. Hinweise auf zukünftige Messsysteme, die „erwartet“ würden, seien in einer Begründung für eine Tarifrevision grotesk. Analysentarife könnten nicht auf Grund technischer Entwicklungen festgelegt werden. Die vom BAG gewählte Referenz von 450'000 Analysen/Jahr ist nach Meinung von labmed unrealistisch. Weiter stelle sich die grundsätzliche Frage, wie die Personal-, Ausbildungs- sowie Fort- und Weiterbildungskosten in die Tarifberechnung eingeflossen seien.

Medim (67) moniert, dass einige Taxpunktwertsenkungen bar jeglicher Logik gekürzt worden seien. Das BAG solle begründen, weshalb gewisse Testarten nicht speziell und separat ausgewiesen würden.

pharmaSuisse (23) macht geltend, die versprochenen flankierenden Tarifmassnahmen (Präsenzdiagnostik) würden die massiv tieferen Ansätze bei den Taxpunkten nicht abfedern.

SULM (25), ÄTG (29), VGV TG (99), TVFS (95) und VLS TG (100) begrüssen den Ansatz, wonach gleiche Leistungen mit gleichen Taxpunkten und Taxpunktwerten abgegolten werden, während ökonomisch bedingte Unterschiede zur Aufrechterhaltung der Struktur der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung mit einer Bearbeitungs-, bzw. einer Auftrags- oder Präsenztaxe abgegolten werden. Der vorliegende Entwurf dividiere demnach die Laborlandschaft in 3 Labor-Typen. In Bezug auf die Spitallaboratorien seien im Kommentar zwei pauschalisierende Vermutungen zu finden, die als unhaltbar empfunden werden. Die SULM kritisiert diesen Ansatz als sachfremd. Der Ansatz komme deutlich zwischen Typen „Auftragslabor“ und „Spitallabor“ zum Ausdruck. Um der räumlichen Struktur der Gesundheitsversorgung gerecht zu werden und gleichzeitig eine wettbewerbsnahe Situation aufrecht zu erhalten, müssten die ökonomischen Produktionsvoraussetzungen kostengerecht im Taxsystem (Tarif, Auftrags- und Präsenztaxe) berücksichtigt sein. Die SULM fordert deshalb eine differenziertere Festlegung der Abgeltung.