Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/50: Analysenliste (Anhang 3 der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung) · 27 Seiten

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Berechnung der Taxpunktzahl eingeflossen sind. Bei den manuellen Methoden ortet der FAMH "substanzielle Berechnungsfehler" (8381.00, 8413.001, 8469.01, 8185.01, 8185.00). Weiter seien die Tarife für die Konkrementanalyse und die Lithiumbestimmung zu tief angesetzt. Die FAMH führt Analysen auf, bei welchen der Tarif deutlich unter dem tatsächlichen Aufwand liege. Die Tarife bei den nicht-molekularbiologischen mikrobiologischen Analysen würden grundsätzlich weit unter den Gestehungskosten liegen. Im Kapitel Molekularbiologie seien die allgemeinen Parameter zur DNA-Amplifikation, der PCR, des Gen-Nachweises und der DNA- und RNA- Extraktion gestrichen (18811.01 — 8822.00) worden. Es seien dabei aber eine ganze Reihe von Analysen gestrichen worden, die in der Krankenversorgung unentbehrlich seien.

Die DERMZH (43) erläutert einzelne „problematische“ (9340.10, 9343.10) und „fehlende“ Positionen (Bearbeitung einer positiven Pilzkur inkl. Identifikation, Spezifischer Keimnachweis mittels Nukleinsäureamplifikation inkl. Amplifikat-Nachweis, Breitspektrum-Nukleinsäureamplifikationen, Referenzkultur [Identifikation konventionell], Referenzkultur [Identifikation mittels Nukleinsäureamplifikation und Sequenzierung]) hin.

Die KK BL (58) weist auf einige Beispiele von schwer nachvollziehbaren Tarifierungen hin (8289.0, 8283.00, 8323.05, 8528.01, 8059.10). Weiter sei die Zuteilung der Suffixe (Fachbereiche) zu den Analysen teilweise verändert worden. Gründe hierfür seien nicht erkennbar und nie Gegenstand der Revision gewesen. Obsolete Tests seien nicht überarbeitet und eliminiert worden (z.B. Immunelektrophorese). Andere, sinnvolle Bestimmungen seien nicht mehr vorhanden (Lipid- und Dialyseblock, H. pylori Atemtest).

LU (8) weist auf – aus seiner Sicht – missratene Positionen hin (1085.00, 9305.9306.10, 9351.70). Weiter seien inkonsistente Tarife für genau dieselben Verfahren festzustellen (1035.00, 1042.00, 1051.00, 1060.00, 9134.34, 1069.00, 1071.00). Die Ansätze bei den Blutkulturen seien willkürlich und deckten nicht einmal die Selbstkosten.

Für pharmaSuisse (23) ist die Position 8535.04 unlogisch. Im Übrigen könnten die Positionen 8535.04 und 8535.05 gestrichen und aus den entsprechenden Positionen eliminiert werden.

Überraschend ist für Proreo pharma (70) die geplante Streichung der Heliobacter Pylori-Tests. Es wird die nochmalige Überdenkung dieser Streichung beantragt.

Die santésuisse (103) beantragt in Bezug auf die Laborpositionen des Kapitels Chemie/Hämatologie/Immunologie, das Probematerial pro Position festzulegen und aufzuführen. Im Kapitel Genetik sei jede Positionsnummer eindeutig zu beschreiben. Weiter seien die Positionen 9703.00, 9704.00 sowie 9706.00 weiterhin nach der aktuell gültigen Analysenliste vom 01.01.2006 zu vergüten.

Die SGIEM (78) beantragt in Bezug auf die Positionen 8185.00, 8469.01, 8472.00, 8513.51, 8030.00, 8472.00, 8626.07, 8627.17, 8030.00, 8513.51 Änderungen. Die SGIEM legt weiter nahe, die im Kapitel Genetik unter Molekulargenetische Analysen (2.2.2) aufgelisteten Erkrankungen allen FAMH-Titelträgern zur Durchführung zuzulassen (CGHIM). Zudem wird die Einführung einer zusätzlichen Tarifposition unter den molekulargenetischen Analysen (Orphan Disease) gewünscht.

Die SGKC (80) wehrt sich dagegen, dass unter der Überschrift Nomenklaturänderung inhaltliche Änderungen durchgeführt würden, in deren Ergebnis medizinisch relevante Parameter gestrichen oder durch weniger geeignete ersetzt würden. Weiter werden Analysengruppen mit den dazugehörigen Beispiel-Analysen aufgeführt, die aus Sicht der SGKC im Revisionsentwurf deutlich unterbewertet seien.

Die FLD BAG (107) ist der Ansicht, dass das Gesundheitswesen in Bezug auf die Schnelltests Kosten spare, wenn ein Schnelltest inkl. Besprechung in derselben Konsultation in der Praxis durchgeführt werde. Die nun vorgeschlagenen 5 TP seien nicht mehr kostendeckend. Weiter werden in Bezug auf die Positionen 9116.06, 9117.06, 9115.01, 9118.01 und 9118.36 Anträge gestellt. FLD BAG fordert zudem die Schaffung von neuen Positionen.