Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/50: Analysenliste (Anhang 3 der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung) · 27 Seiten
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1 Ausgangslage
Nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) erlässt das Departement des Innern (EDI) eine Liste der Analysen mit Tarif. Die Analysenliste ist als Anhang 3 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) ausgestaltet und enthält die von den Krankenversicherern im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) als Pflichtleistung zu vergütenden Analysen.
Die heute gültigen Analysentarife stammen mit einigen wenigen Anpassungen aus den Neunzigerjahren. Mit der technischen Entwicklung und Automatisierung in der Labormedizin mit zum Teil massiver Effizienzsteigerung entsprechen die Tarife über weite Strecken nicht mehr den effektiven Kosten. Die Revision der Analysenliste soll dazu dienen, die gesetzliche Vorgabe des KVG - die Erfüllung der Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit regelmässig zu prüfen
- umzusetzen und die betriebswirtschaftliche Bemessung des Tarifs sicherzustellen. Mit einer ausgewogenen und transparenten Neutarifierung sämtlicher Positionen der Analysenliste soll die Tarifstruktur den heutigen Laborgegebenheiten angepasst werden.
2 Die Revision
2.1 Vorbereitung der Revision
Die Revision der Analysenliste ist in einem umfangreichen Projekt vorbereitet worden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat hierzu mit einem auf das Gesundheitswesen spezialisierten und international tätigen Tarif-Expertenbüro sowie mit verschiedenen Experten der Labormedizin zusammengearbeitet. Zur Klärung der Ausgangslage wurde initial ein internationaler Kostenniveau-Abgleich sowie Datenerhebungen durchgeführt. Zudem wurde ein kontinuierlicher Dialog mit den Experten der Fachgesellschaften geführt. Die Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände (EAMGK), welche das EDI bei der Erstellung der Analysenliste berät, hat den Revisionsprozess begleitet.
Alle Branchenvertreter und Akteure wurden von Beginn weg in den Prozess involviert.
2.2 Die Anhörung
Um Aufschluss über die sachliche Richtigkeit und Akzeptanz der Revision zu erhalten und um den Einbezug von Fachwissen und die Information aller betroffenen Kreise sicherzustellen, beschloss das EDI, eine Anhörung über die vorgeschlagene Analysenliste, deren Konzept, Vorgehen, Tarifmodell und verwendete Eckwerte durchzuführen.
Mit Schreiben vom 11. Juni 2008 lud das BAG die Kantonsregierungen, die politischen Parteien und die interessierten Organisationen ein, zur Revision der Analysenliste Stellung zu nehmen. Die Anhörung war ursprünglich vom 11. Juni 2008 bis am 9. Juli 2008 vorgesehen. Diese Frist wurde schliesslich bis zum 15. August 2008 verlängert.
Die Anhörungsunterlagen wurden an 88 Adressatinnen und Adressaten versandt. 16 Kantone und 82 andere interessierte Stellen und Organisationen (insgesamt 98) äusserten sich näher zu den vorgeschlagenen Änderungen. Zusätzlich gingen beim BAG 351 von Laborant/-innen unterzeichnete Exemplare eines vom Schweizerischen Berufsverband der Biomedizinischen Analytikerinnen und Analytikern (labmed) verfassten Schreibens, 161 von Medizinischen Praxisassistentinnen unterzeichnete Serienbriefe und ca. 410 von Ärzten unterzeichnete Serienbriefe ein.
3 Stellungnahmen im Einzelnen
Die in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen der Anhörungs-Teilnehmenden sind in Anhang 1 aufgeführt (die Nummerierung in Klammern erleichtert die Suche). Die von den Antwortenden vorgebrachten Meinungen, Anregungen und Forderungen sind im vorliegenden Bericht weder gewichtet noch bewertet. Die Ausführungen wurden teilweise gekürzt.
Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die themenbezogene Zusammenfassung der eingereichten Stellungnahmen.