Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/50: Analysenliste (Anhang 3 der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung) · 27 Seiten
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niert“ zu werden. Nebst den direkten medizinischen Folgen für die Patienten drohe ein Qualitätsverlust der Hausarztmedizin. Dies vermindere zusätzlich die Attraktivität der Hausarztmedizin, was zu volkswirtschaftlichen Mehrkosten und nicht zuletzt auch zu einem Stellenabbau bei den medizinischen Praxisassistentinnen und zu Verlusten an Lehrstellen führe. Die KHM fordert deshalb unmissverständlich den Verzicht auf die Umsetzung dieses missglückten Revisionsprojekts.
Nach Ansicht von Swissmedic (110) erscheint das vorgestellte Modell zur Tarifierung insgesamt plausibel, doch gebe es einige Unstimmigkeiten, die erklärt bzw. eliminiert werden müssten. So würden im Kapitel Mikrobiologie einerseits für vergleichbare Analysenpositionen exorbitant verschiedene Tarife vorgeschlagen, während andererseits für unterschiedliche Analysen die gleichen Tarife gälten. Zudem seien einige Analysen unverständlicherweise gestrichen worden, während andere - auch solche, die nicht mehr dem neusten Stand entsprechen - belassen worden seien. Darüber hinaus sei die Definition des „Referenzlaboratoriums“ zur Overheadberechnung auf die Mehrzahl der mikrobiologischen Laboratorien nicht anwendbar, da sie nicht die entsprechenden Auftragsvolumina erreichen könnten. Nach Meinung von Swissmedic ist zu befürchten, dass durch die massive Senkung der Tarife die Qualitätssicherung der Mikrobiologie gefährdet wird.
Von santésuisse (103) wird die Revision der Analysenliste ausdrücklich unterstützt. santésuisse plädiert indes dafür, dass einzelne Analysen limitiert bzw. für einzelne Analysen Kumulationsverbote eingeführt werden. Zudem dürfe die „Auftragstaxe“ nicht um 122% erhöht werden, sondern müsse auf 10.8 CHF belassen und anteilsmässig pro versicherte Person in Rechnung gestellt werden. Auf die Präsenztaxe für die Offizin sei zu verzichten und der Nachtzuschlag für Spitallabore solle nur in der Zeit zwischen 20.00 und 06.00 Uhr gewährt werden. santésuisse schlägt vor, die Analysenliste halbjährlich zu aktualisieren und zu publizieren und den Versicherern in Form einer Datenbank elektronisch zur Verfügung zu stellen. Die Rechnungsstellung an die Versicherer müsse mittels eines Standardformulars und elektronisch erfolgen. Schliesslich sei der Taxpunktwert gemäss Artikel 46 KVG für die gesamte Analysenliste unter den Tarifpartnern auszuhandeln.
In der Stellungnahme von labmed (61) wird der Revisions-Entwurf in dieser Form entschieden abgelehnt und bemängelt, dass viele Annahmen, die dem Tarifmodell zu Grunde liegen, den Spitallabors und Praxislabors nicht gerecht würden. Beispielsweise sei die Referenz von 450’000 Analysen pro Jahr für 24-Stundenbetriebe aufgrund des deutlich höheren Präsenzaufwands unrealistisch. Auch die Arbeits- und Betriebszeiten, die Produktivität und die Lohnkosten sowie der Fortbildungsaufwand entsprächen nicht den tatsächlichen Verhältnissen in der Branche. Somit sei die Tarifgestaltung untransparent und nicht nachvollziehbar. Überdies enthalte die Analysenliste Fehler, indem z.B. Testpackungen teurer seien als die vorgesehene Entschädigung; die Seriosität der revidierten Analysenliste müsse deshalb bezweifelt werden. Nach Ansicht von labmed könnten Spitallabors und Praxislabors künftig nicht mehr kostendeckend arbeiten, was Laborschliessungen, längere Wartezeiten und mehr Folgekonsultationen bedeute. Zudem gefährde die Analysenlisten-Revision die Ausbildung zum Biomedizinischen Analytiker BMA und das Nachdiplomstudium zum leitenden BMA. Insgesamt sei zu befürchten, dass die Gesundheitskosten steigen würden.
Die SGAI (74) begrüsst grundsätzlich die Zielrichtung hin zu einem betriebswirtschaftlich bemessenen und sachgerechten Tarif. Allerdings weise die vorgeschlagene Analysenliste wesentliche Unterschiede zu den von der Expertengruppe der SGAI gelieferten Daten auf. Es sei nicht nachvollziehbar, in welchem Bezug der Entwurf der revidierten Analysenliste zur abgegebenen Expertenmeinung stehe; die Berechnungsmodelle seien deshalb offenzulegen. Nach Meinung der SGAI ist die vorgeschlagene Betaversion der Analysenliste im Bereich der Immunologie für die Umsetzung insgesamt ungeeignet.
Die SGIEM (78) bringt in ihrer Stellungnahme ihr Unverständnis und ihre Enttäuschung über die vorgelegte Fassung der Analysenliste zum Ausdruck. Die Zusammenarbeit mit den Grundversorgern im Rahmen des Revisionsprozesses sei ungenügend gewesen. Die Taxpunkte für die in der Analysenliste für die Hausarztpraxis vorgesehenen Positionen vermöchten die Selbstkosten knapp bzw. nicht mehr zu decken. Vor diesem Hintergrund seien massive Umsatzeinbussen und letztlich die Aufgabe der Praxislabors zu befürchten. Die Einführung eines eigenen Taxpunktwertes für Praxislabors sei deshalb unumgänglich.
Nach Ansicht der SGAM (75) wären die Auswirkungen der geplanten Revision der Analysenliste auf die (haus-)ärztlichen Präsenzlabors „katastrophal“. Die SGAM verweist in ihrer Stellungnahme weitgehend auf jene der FMH. Für die Präsenzdiagnostik seien Praxislabors unabdingbar; deren Verschwinden habe Qualitätseinbussen in der Grundversorgung und einen Anstieg der Gesund-