Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/50: Analysenliste (Anhang 3 der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung) · 27 Seiten

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ÄTG (29), VGV TG (99), TVFS (95), VLS TG (100) und KHM (56) weisen auf "verheerende Auswirkungen" des Revisionsentwurfs für das Praxislabor hin. Das Projekt sei zurückzuziehen und unter Einbezug der Experten der FMH neu aufzusetzen.

AG (1), AI (2), SZ (11), FR (3), ÄTG (29), VGV TG (99), TVFS (95) und VLS TG (100) verweisen auf die Stellungnahme der GDK.

GE (4) begrüsst den Willen des Bundes, die Analysenliste zu modernisieren. Jedoch wird die vorliegende Revision abgelehnt und die Überarbeitung des Projekts beantragt.

Genetica (47) befürchtet aufgrund einer Einkommensverminderung die Schliessung des qualitiativ hochstehenden humangenetischen Labors. Der vorgeschlagene Entwurf wird abgelehnt.

Die GUMEK (108) begrüsst die Initiative des Bundes, die Analysenliste zu revidieren. Sie fordert, dass mit der Totalrevision der Analysenliste neu eine Orphanregelung eingeführt wird, die für seltene Krankheiten ein vereinfachtes Verfahren vorsieht und somit die Vergütung der Diagnostik von seltenen Krankheiten ermöglicht.

GL (5) lehnt unter Verweis auf die Stellungnahme der GDK die Vorlage ab und beantragt eine grundlegende Revision unter Einbezug der betroffenen Kreise und unter Einschluss der Kantone.

GR (6) lehnt die Einführung des neuen Tarifmodells unter Verweis auf die Stellungnahme der GDK ab.

Die Hausärzte (49), das KS Liestal (59), medics labor (66), Medim (67), med-swiss.net (22) und das CHUV (39) stehen der Revision negativ gegenüber. VPOD (111), das Spital Linth (85) und die USKÄ (98) lehnen den Entwurf ab.

HVA (52) weist den Entwurf ab und beantragt, die Tarifgestaltung für die Praxislaboratorien neu ausarbeiten zu lassen.

Das HFR (51) beantragt das Revisionsprojekt zurückzuziehen.

Das Inselspital (55) lehnt die vorliegende Beta-Version der Analysenliste grundsätzlich ab. Sie akzeptiert jedoch eine sinnvolle und nachvollziehbare Anpassung der Labortarife. Dies unter der Bedingung, dass sie nicht die Qualität der Leistungen und die Strukturen der Universitätsspitäler gefährde.

JU (7) lehnt unter Verweis auf die GDK-Stellungnahme das Revisionsprojekt ab und beantragt die Überarbeitung.

Das KHM (56) unterstützt die Stellungnahme der FMH. Sie sieht das Praxislabor in seiner Existenz gefährdet und fordert einen Verzicht auf die Umsetzung des Revisionsprojekts.

Die KK BL (58) ist der Ansicht, dass die vorgelegte Beta-Version nicht transparent und nachvollziehbar ist. Sie weise schwerwiegende Fehler auf und sei in dieser Form nicht akzeptabel. Es wird beantragt, den vorgelegten Entwurf zurückzuweisen und einen adäquaten Einbezug der Leistungserbringerseite in einem neu einzuleitenden Reformprozess einzufordern.

LU (8) hält fest, dass die Analysenliste revisionsbedürftig ist. Jedoch wird darauf hingewiesen, dass der vorgeschlagene Entwurf erhebliche negative Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur hätte, für die in erster Linie die Kantone zuständig seien. Etliche Experten aus der Praxis hätten viel Zeit investiert, um die Tarife nach betriebswirtschaftlichen Kriterien genau zu berechnen. Doch all diese Berechnungen seien in der neuen Liste nicht aufgenommen worden. Weiter enthalte der Entwurf Berechnungsfehler.

OW (9) beantragt, die Revision unter Einbezug der betroffenen Kreise unter Einschluss der Kantone anzupacken. Die Spitallaboratorien seien als Leistungserbringer ebenfalls in das Berechnungsmodell mit einzubeziehen. Weiter wendet sich OW gegen ein Tarifsplitting.

Die Privatkliniken (69) weisen auf die negativen Auswirkungen für die Sicherheit der Patient-/innen hin. Die Privatkliniken Schweiz lehnen den vorgeschlagenen Entwurf ab, sind jedoch gerne bereit,