Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/50: Analysenliste (Anhang 3 der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung) · 27 Seiten
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Nach Ansicht der KK BL (58) entsteht durch die gesplittete Vergütung für die Spitallaboratorien eine massive Benachteiligung. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb zur Deckung der Overheadkosten einmal 24 TP (Auftragstaxe) bzw. 8 TP (Präsenztaxe für Spital- und Praxislabor) in das Modell eingeflossen sind. Die postulierte Transparenz des Bewertungsmodells sei nicht ersichtlich. Weiter seien die im Absatz Spezialanalysen erwähnten Prozentabschläge für Overheadkosten nicht nachvollziehbar. Für die KK BL ist weiter nicht ersichtlich, weshalb die für die Auftragstaxe relevanten Abläufe wie Qualitätssicherung, Probenversand, administrative Auftragsbearbeitung etc. nicht auch für das Spitallabor gelten sollen. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb die Spitallaboratorien mit nur einem Drittel der Auftragstaxe (8 TP vs. 24 TP) entschädigt werden sollen. Mit dem vorgesehenen Tarifwerk sei die Akkreditierung oder Rezertifizierung stark gefährdet.
Nicht einleuchtend ist es für med-swiss.net (22), weshalb ein Grosslabor pro Auftrag CHF 24.— verrechnen dürfe, das Praxislabor jedoch lediglich CHF 8.—. Es wird zur nachhaltigen Sicherung der Grundversorgung eine Erhöhung der Präsenztaxe auf CHF 15.— pro Patient und Tag beantragt.
OW (9) wendet sich gegen ein Tarifsplitting. Hingegen könne der Ansatz einer Auftrags- und Präsenztaxe unter Berücksichtigung des speziellen Case-Mix und der Rahmenbedingungen eines Spitallabors durchaus weiterverfolgt und angepasst werden.
Für polymed (68) ist unverständlich, dass die Grosslabors eine bedeutend höhere Taxe im Vergleich zum Präsenzlabor abrechnen können.
Die SGKC (80) begrüsst die Definition von Präsenz- und Auftragstaxen. Allerdings seien die unterschiedliche Handhabung von Privatlaboratorien (Auftragstaxe 24 TP) und Spitallaboratorien (Präsenztaxe 8 TP) und die Begrenzung der Präsenztaxe auf eine Anwendung nur einmal pro Patient und Tag nicht nachvollziehbar. Die nur einmal pro Tag und Patient fakturierbare Präsenztaxe werde weder den Spitallaboratorien noch der Speziadiagnostik gerecht.
Für santésuisse (103) ist die Erhöhung der Auftragstaxe um 122 % nicht nachvollziehbar. Die Auftragstaxe sei auf 10.8 TP zu senken. Weiter weist santésuisse darauf hin, dass sich gemäss Kommentar ein Auftrag auf mehrere Patienten bzw. Personen beziehen könne. In diesem Fall bestehe Unklarheiten darüber, welchem Versicherer die Auftragstaxe verrechnet werde, da mehrere Versicherer beteiligt seien. Es wird deshalb beantragt, die Auftragstaxe anteilsmässig pro versicherte Person in Rechnung zu stellen.
Für das USB (97) ist die exakte Definition des Auftrags unklar. Die Ausgestaltung sei eine klare Benachteiligung der Spitallaboratorien Typ C (Qualab). Wenn die Spitallaboratorien bei abgesenkten Taxpunkten für die Analysen nur die deutlich niedrigere Präsenztaxe im Vergleich zur Auftragstaxe berechnen dürften, würden sich etliche Analysen für diese nicht mehr rechnen. Weiter sei nicht nachvollziehbar, weshalb davon ausgegangen wurde, dass die für die Auftagstaxe eingegangenen Abläufe, welche im Spitallabor ebenfalls anfallen, bei den Spitallaboratorien nur ein Drittel so hoch sein sollen wie bei den Privatlabors.
PharmaSuisse (23) weist darauf hin, dass die Auftragstaxe so angepasst werden müsse, dass auch Artikel 54 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV, SR 832.102) darin enthalten sei.
FMH (46), KHM (56) und SGAM (75) machen geltend, das BAG stelle die unter 4.2.1 die Herleitung der Präsenztaxe auf der Basis der „Praxlabor-Kosten-Studie“ als Bereinigung der Präsenzlabor-Analysen um den in der Studie ausgewiesenen „GEWINN“ dar. Die neu geschaffene Präsenztaxe kompensiere bei 4 Untersuchungen pro Sitzung die um den „Gewinn“ bereinigte Differenz zwischen alter und neuer Liste. Diese Schritte seien nicht nachvollziehbar. Das BAG irre bei der Annahme, es handle sich beim Resultat um einen Gewinn im betriebswirtschaftlichen Sinne. Die Studie weise keinen Gewinn, sondern einen Deckungsbeitrag an die Gemeinkosten der Arztpraxis aus. Die Präsenztaxe führe zu systematischen Verzerrungen. Sie könne die ihr zugewiesene Funktion der Kompensation der Vorhaltekosten und der Nachteile der kleinen Serien korrekterweise nicht erfüllen. FMH, KHM und SGAM weisen weiter darauf hin, dass unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Präsenztaxe nur dann den vom BAG beabsichtigten Zweck erfüllen könne, wenn sie auf ein relativ homogenes Kollektiv angewendet werde. Obwohl die Autoren der Work-Flow-Analyse gezielt auf die Mengensensitivität der Laborkalkulationen hinweisen und klar offen legen würden, wie ihre Auslastungszahl von 6'936 Untersuchungen zu Stande komme, bleibe dieser entscheidende Faktor unberücksichtigt. Würden diese Zahlen empirisch erhoben, so