Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/50: Analysenliste (Anhang 3 der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung) · 27 Seiten
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ergebe sich für das typische Präsenzlabor ein mittlerer Range von 3'750 bis 5'300 Untersuchungen.
Das Inselspital (55) kritisiert, die Revision berücksichtige bei den Spitallabors Typ C (Universitätsspital-Labor) ausschliesslich eine Präsenztaxe analog der Arztpraxen. Damit werde komplett ausser Acht gelassen, dass ein Labor Typ C eine Infrastruktur ähnlich einem privaten Grosslabor brauche.
Für das CHUV (39) sind die Erläuterungen der Präsenztaxe im Spitalbereich schwierig nachvollziehbar.
3.5 Eckwerte
ÄTG (29), VGV TG (99), TVFS (95) und VLS TG (100) halten die neu formulierten Eckwerte des Tarifmodells für unrealistisch. Einen gravierenden Mangel der revidierten Vorlage wird darin gesehen, dass mit immunologischen Methoden durchgeführte Analysen aufgrund der Kosten für die dafür notwendigen Reagenzien und Geräte auch von grossen Laboratorien mit entsprechenden Serienlängen nicht mehr kostendeckend angeboten werden könnten. Ein Vergleich technisch ähnlich durchgeführter Analysen lässt die FAMH weiter darauf schliessen, dass die reinen Reagenzkosten nicht in die Berechnung der Taxpunktzahl eingeflossen sind. Die Kategorisierung scheine vielmehr auf technischen Ähnlichkeiten zu fussen. Dies führe dazu, dass die Streuung der einzelnen Analysen mit gleicher Methodik oftmals die faktische Streuung der Gestehungskosten der Analysen nicht widerspiegelt. Weiter würden die gekürzten Tarife im Outer-Corelabor-Bereich nicht einmal mehr die Reagenzkosten decken. Vernachlässigt worden sei zudem der Aufwand für den oftmals nötigen und sinnvollen Expertenaustausch mit den Ärzten.
Die FAMH (45) hält die neu formulierten Eckwerte des Tarifmodells für unrealistisch. Eine Produktivität des Personals von 90% sei nicht realisierbar und würde nicht nur dem Arbeitsgesetz widersprechen. Der Flächenbedarf entspreche nicht den Bedürfnissen und die dafür vorgesehenen Mietkosten liegen deutlich unter den durchschnittlichen Marktpreisen. Die Eckwerte für die Infrastruktur und Investitionen seien generell falsch angesetzt. Von den Gesamtkosten einer Analyse (Präanalytik, Analytik, Postanalytik) würden 55% auf die Präanalytik entfallen, also auf Kosten bevor die Probe überhaupt ins Labor komme (Versandmaterial, Nährmedien, Kühlbox, Trockeneis, Styroporbehälter, Lichtschutz, Kurierdienst etc.) und werde durch die Privatlabors vollumfänglich berappt. Dies wurde zu wenig berücksichtigt. Die Abgeltung bestehender Verträge mit Firmen oder Spitälern und die Lagerhaltung bereits eingekaufter Reagenzien seien nicht berücksichtigt worden. Im Gegensatz zum Spital gebe es für das Privatlabor keine Möglichkeit zur Quersubventionierung von Privat- zu Allgemeinabteilung oder gar Subventionierungen durch den Steuerzahler.
FASMED (20) sieht folgenden Korrekturbedarf:
Erstens sei die pauschale Kürzung der von der Industrie zur Verfügung gestellten Angaben zu Produkten und Dienstleistungen (anzunehmende Rabatte) um 10 bzw. 15% ohne belegbaren Grund erfolgt. Dann seien die in Relation zu den Investitionskosten gesetzten Kosten für Service und Support seien in der Realität weit höher (mindestens 10%). Zudem verlangten die Kunden einen schnellen, effizienten und fachlich hochstehenden Service – dies könne die Industrie nur mit in der Schweiz tätigen Mitarbeitern wahrnehmen, was auch die Kosten beeinflusse.
Für ein Grosslabor seien die Material- und Testkosten um Faktoren tiefer als in einem Arztlabor. Zudem seien die Kosten der Materialien mengenabhängig und es werde mit rationellen Automaten gearbeitet. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb ein Grosslabor eine Auftragstaxe von 24 Tarifpunkten geltend machen könne, während das Präsenzlabor bloss 8 Taxpunkte abrechnen dürfe. Inwieweit Amortisationen schliesslich bei den als Investitionsgüter geltenden Labor-Geräten berücksichtigt wurden, sei nicht bekannt.
LU (8) beanstandet Berechnungsfehler bei den Betriebszeiten. Weiter seien die Wartungskosten häufig höher als vom BAG angenommen. Bei der Berechnung des Flächenbedarfs sei vergessen worden, dass es auch noch Arbeitsflächen brauche oder dass z.B. in der molekularen Diagnostik explizit mindestens 4 verschiedene Räume erforderlich seien. Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie Qualitätssicherung, Akkreditierung und kostenintensive Sicherheitsvorschriften seien unberücksichtigt.