Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/50: Analysenliste (Anhang 3 der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung) · 27 Seiten

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Das IKCH SG (54) befürchtet eine längere Verweildauer im Spital, eine schlechtere Qualität durch die langen Transportzeiten sowie Mehrkosten durch das Revisionsprojekt.

Das Inselspital (55) weist darauf hin, dass die Universitätsspitäler die Einnahmenverluste durch Abbau oder Reduktion von schlecht abgegoltenen, unrentablen Analysedienstleistungen bzw. durch deren Ersatz durch teurere, besser vergütete Tests auffangen. Eine Schwächung der universitären Dienstleistung und Forschung sei die Folge. Die entstehenden strukturellen Veränderungen würden neben Arbeitsplätzen auch die Aus- und Weiterbildungsaufgabe in den Labors der Universitätsspitäler gefährden.

JU (7) befürchtet Einnahmeneinbussen des Kantonsspitals von 42 %. Weiter hätte die Revision schwerwiegende Auswirkungen auf die Privatlaboratorien.

Das KiSpi ZH (57) hält fest, dass Laboranalysen bei Kindern in vielen Fällen kostspieliger seien als bei Erwachsenen und eine Reduktion der Taxpunkterträge die Durchführung, aber insbesondere auch die Qualität solcher Laboranalysen und die Ausbildung von Laborfachpersonal auf allen Stufen gefährde. Zudem seien einige dieser Laboranalysen, welche speziell bei Kindern angewendet würden, nicht oder nicht mehr in der neuen Analysenliste aufgeführt oder könnten nicht mehr durch die hochqualifizierten Speziallaboratorien in einem Universitätskinderspital durchgeführt werden.

Die KK BL (58) weist darauf hin, dass eine interne Nachkalkulation eine Reduktion der erarbeiteten Taxpunkte von bis zu 52 % ergeben habe. Mindereinnahmen von mehreren Millionen Franken wären im Bereich der direkt verrechenbaren Leistungen zu verzeichnen. Die Overheadkosten könnten bei Wegfall der Auftragstaxe ebenfalls nicht mehr gedeckt werden. Die Spitallaboratorien würden durch die (grösstenteils) Nichtverrechenbarkeit der Auftragstaxe deutlich benachteiligt. Das Überleben der kleinen und mittleren Spitallaboratorien sei in Frage gestellt. Schliesslich könne das Praxislabor unter diesen Rahmenbedingungen nicht überleben.

Die medizinischen Praxisassistent/-innen (63) weisen darauf hin, dass die Präsenzdiagnostik unbestreitbare Vorteile mit sich bringe. Das Revisionsprojekt bringe keine positive Entwicklung für die Notfalldiagnostik und führe zu Mehrkosten.

Med-swiss.net (22) befürchtet, dass ohne angemessene Kompensation die Übernahme der Verantwortung für die Grundversorgung für die junge Ärzteschaft so unattraktiv wird, dass unter anderem auch die Weiterentwicklung von Managed-Care-Modellen gefährdet sei. Mit dem Revisionsprojekt sinke die Qualität, Geschwindigkeit der Abklärung bzw. Behandlung und Motivation der Ärzte mit Präsenzlabor. Dies führe zu höheren Kosten. Weiter sei mit Umständen für die Patienten und unnötigen Konsultationen zu rechnen. Dies betreffe insbesondere Netzwerke mit Budgetverantwortung. Med-swiss.net beantragt die Prüfung der Erhöhung der Präsenztaxe auf CHF 15.--. Weiter wird auf die Einkommenseinbusse für die Mitglieder von med-swiss.net hingewiesen.

LU (8) weist darauf hin, dass die Revision die Vergütungen für Labordienstleistungen um mindestens einen Drittel senken würden. Dieser Einnahmenausfall könne nur entweder durch einen massiven Qualitäts- und Personalabbau oder durch höhere Zuschüsse des Kantons wettgemacht werden. Die meisten Hausärzte würden künftig auf einfachste Untersuchungen in der Praxis verzichten, weil sie nicht mehr rentabel seien. Viele Praxislabors wären gezwungen, ihren Betrieb einzustellen.

Die MCL (65) weist darauf hin, dass die Senkung der Laboranalysen insbesondere die Privatlaboratorien in eine unmögliche Situation bringe.

OW (9) befürchtet eine weitgehende Veränderung der Versorgungslandschaft durch die Tarifrevision. Die Spitallaboratorien könnten nicht mehr zeitgerecht und kostendeckend arbeiten, womit auch ihr Ausbildungs- und Forschungsauftrag nicht mehr erfüllt werden könne. Es sei unstatthaft, seitens des Bundes ohne wirksameren Einbezug der Kantone und der Tarifpartner ein völlig neues Tarifmodell in Kraft zu setzen, welches die Versorgung von Grund auf verändere. Es sei bei den heute durch die Arztpraxen vorgenommenen Analysen mit einer grundlegenden Versorgungsverschiebung zu rechnen, die die GDK in dieser Konsequenz nicht gutheissen könne. Die prognostizierten ungedeckten Kosten müssten durch die Leistungserbringer bzw. deren Eigentümer getragen werden. Dies sei auch im Falle der Spitallaboratorien nicht zu verantworten und tarifpolitisch falsch.