Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/50: Analysenliste (Anhang 3 der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung) · 27 Seiten
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tem offen stehe, unbesehen von der Qualität der Dienstleistung, wettbewerbspolitisch unzureichend ist. Die SULM fordert die Qualitätsanforderungen an die Erbringung von medizinischen Labordienstleistungen ergänzend festzulegen. Der Vollzug habe durch die SAS sowie das BAG zu geschehen.
3.8 Zuschläge (Notfall-, Nacht- und Sonntagszuschlag)
Die santésuisse (103) beantragt, dass die Zuschlagsposition 9706.00 ausschliesslich für Laboratorien gemäss Art. 54 Abs. 3 KVV von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen pro ausdrücklich angeordnetem Auftrag, wenn alle Analysen dieses Auftrags auch effektiv von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen durchgeführt würden, für anwendbar erklärt wird.
H+ (48) erachtet den Notfallzuschlag von 50 TP bei den heutigen Vorgaben zum Arbeitsgesetz ungenügend. Weiter wird beantragt, den bisherigen Nacht- und Sonntagszuschlag beizubehalten.
3.9 Nomenklatur- und Strukturänderungen
FAMH (45) und Unilabs (96) machen geltend, dass sich im Teil „Nomenklatur und Strukturänderung“ zudem Beispiele von Analysen finden würden, die entweder im Entwurf für die revidierte Analysenliste fehlten, eine falsche Nomenklatur aufweisen würden oder gestrichen worden seien, was nicht akzeptabel sei.
Die SGKC (80) kritisiert, dass unter dem Titel einer Nomenklaturänderung ohne deren Rücksprache als zuständiger Fachgesellschaft teilweise wichtige Parameter als obsolet erklärt, quantitative Analysen hoher Qualität durch qualitative Verfahren niedriger Qualität ersetzt und der Klinischen Chemie fachliche und technische Zuständigkeiten v.a. in der Molekulargenetik entzogen worden seien.
Die SGAI (74) ist der Ansicht, das Ziel der Nomenklaturbereinigung für den Bereich der Immunologie sei nicht erreicht worden.
3.10 Detaillierte Rückmeldungen zu den einzelnen Positionen
Axis Shield (30) erachtet die Senkungen bei vielen Analysen als zu massiv. Mit der Senkung der Positionen 8937.00 und 8137.10 sei kaum mehr eine kostendeckende Analyse möglich. Auch bei den Positionen 8265.00 und 8548.00 sei die Tarifsenkung unangemessen ausgefallen.
Der BSD SRK (32) erläutert verschiedenste – aus seiner Sicht - fehlende Positionen. Weiter werden auf besondere Punkte bei den immunhämatologischen Analysen sowie bei den Analysen von Infektionsmarkern aufmerksam gemacht.
Die ChiroSuisse (38) beantragt die Position 8448.00 (60) zu streichen und hingegen die Analysen 8485.00 (45) 8492.00 (9), 8616.00 (60), sowie 9504.04 (45) in die Liste aufzunehmen.
Das CHUV (39) weist auf einzelne, nach seiner Ansicht abwegige Positionen hin (u.a. 8059.10, 8570.00), welche es nicht erlaubten, die Kosten für die Reagenzien zu decken. Weiter werden die Positionen 8613.00 und 8614.00 erwähnt, welche auf Kapitel 4.3 / 5.7 verweisen würden, welche jedoch nicht publiziert seien.
Das CRS NE/JU (40) deutet auf einige fehlende bzw. fehlerhafte Positionen im Kapitel Hämatologie/Immunologie hin.
Die FAMH (45) sieht einen gravierenden Mangel der revidierten Vorlage darin, dass vor allem mit immunologischen Methoden durchgeführte Analysen aufgrund der Kosten für die dafür notwendigen Reagenzien und Geräte auch von grossen Laboratorien mit entsprechenden Serienlängen nicht mehr kostendeckend angeboten werden könnten. Beispielsweise seien dies die Positionen 8561.00, 8634.01, 8448.00, 8145.01, 8509.00, 8008.001, 8492.01. Ebenfalls nicht mehr kostendeckend könnten die Analysen 8059.101, 8136.00, 8454.001, 1033.00, 9109.01, 8225.001 und 8516.00 analysiert werden. Weiter schliesst die FAMH, dass die reinen Reagenzkosten nicht in die