Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/50: Analysenliste (Anhang 3 der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung) · 27 Seiten

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3.1 Allgemeine Einschätzung des Projekts

Die Vorlage ist bei den Anhörungsadressaten mehrheitlich auf Kritik gestossen, wobei die Rügen sowohl das Verfahren betreffen wie auch inhaltlicher Natur sind.

Nach Ansicht der FMH (46) wären die Auswirkungen auf die Grundversorgung und die ambulante Patientenversorgung bei der Einführung der vorliegenden Beta-Version „verheerend“. Da im Praxislabor keine Kostendeckung mehr möglich sei (die Umsatzreduktion für die Grundversorger betrage durchschnittlich 36% und nicht, wie vom BAG angeführt, 20-25%), müssten viele Ärzte ihr Praxislabor aufgeben. Dadurch würden die Behandlung der Patienten verzögert und die Folgekosten der Betreuung ohne Präsenzlabor überproportional steigen. Die Interpretation der für die Revision herangezogenen Work-Flow-Analyse durch das BAG wird von der FMH als irritierend kritisiert. Eine Erhöhung der uniformen Präsenztaxe stelle zudem keine valable Lösung dar. Deshalb präsentiert die FHM basierend auf derselben Work-Flow-Analyse ein Vollkosten-Tarifmodell für das Praxislabor.

Nach Einschätzung der FAMH (45) beläuft sich der Anteil der Laborkosten auf <3% an den Gesamtgesundheitskosten und vor diesem Hintergrund liege die Zielsetzung der Analysenlisten-Revision im Dunkeln. Für die Ausarbeitung der neuen Analysenliste seien die Expertenmeinungen nicht in der ursprünglichen Form berücksichtigt worden. Zudem seien die Streuung der Reagenzkosten bei der Kategorisierung anhand technischer Ähnlichkeiten ungenügend berücksichtigt und unrealistische Eckwerte des Tarifmodells verwendet worden. Überdies könnten die Labors die durch die Tarifrevision generierten Umsatzeinbussen in der bestehenden Struktur nicht verkraften, was zu Qualitätseinbussen für die Patientenversorgung durch einen Abbau von Dienstleistungen führen werde und Arbeitsplätze aufs Spiel setze. Dadurch würden mit dieser Revision bewährte Strukturen existenziell bedroht.

Die GDK (17) hält den vorliegenden Entwurf nicht für einführungswürdig. Der Entwurf sei nicht in einem partnerschaftlichen Verfahren mit Kantonen und Fachleuten erarbeitet worden. Er werde den Anforderungen einer Versorgung, die zeitgerecht, qualitativ gut, kostengünstig und kostendeckend entschädigt werde, nicht gerecht. Das Projekt sei zu überarbeiten und betriebswirtschaftlich besser abzustützen. Eine grundlegende Revision sei unter Einbezug der betroffenen Kreise und unter Einschluss der Kantone anzupacken.

In der Stellungnahme der SULM (25) wird der Revisions-Entwurf abgelehnt und eine gründliche Überarbeitung gefordert. Bereits das Vorgehen im Revisionsprozess sei unprofessionell und fachlich unqualifiziert gewesen. Nach Ansicht der SULM schwächt der neue Tarif sowohl die Labors der Universitäts- und Zentrumsspitäler als auch die Labors der Regionalspitäler und die Praxislabors, was einen grossen Eingriff in die Patientenversorgung bedeute. Im Ergebnis führe dies zu Qualitätseinbussen sowie zu Mehrkosten für die Kantone und die Versicherer. Die SULM fordert deshalb eine vollständige Überarbeitung der Beta-Version der Analysenliste; diese müsse auf einen ökonomisch korrekten Stand gebracht werden.

Der SVDI (26) führt in seiner Stellungnahme aus, dass mit der vorliegenden Version der Analysenliste die Angaben zu den Produkten und Dienstleistungen der Industrie willkürlich pauschal um 10 bzw. 15% gekürzt worden seien. Zudem sei für Service und Support je nach Wartungsklasse von 0% - 8% der Investitionskosten eingerechnet worden; in Wirklichkeit lägen die Kosten jedoch bei mindestens 10%. Der SVDI befürchtet, dass als Folge der Analysenlisten-Revision die Versorgungslandschaft umgestaltet werde und Praxislabors sowie Auftragslabors "einer bestimmten Größe" verschwinden werden. Diese Folgen auf das Gesamtsystem des Gesundheitswesens seien bei der Erstellung der Analysenliste nicht abgeschätzt worden und müssten vorgängig mittels einer fundierten Studie abgeklärt werden.

H+ (48) begrüsst grundsätzlich die Absicht, die Analysenliste zu revidieren. Die vorgesehenen Änderungen würden jedoch eine effiziente und qualitativ hochstehende Versorgung gefährden und stellten die Laborleistungen in vielen Spitallabors in Frage. Weiter weise der Entwurf schwerwiegende Fehler auf. Die Leistungserbringer seien zudem bei der Erarbeitung des Entwurfs nicht adäquat einbezogen worden. Bei der Neutarifierung seien die Spitallaboratorien nicht berücksichtigt worden.

KHM (56) verweist in seiner Stellungnahme auf diejenige der FMH, die beweise, dass eine Umsetzung der Beta-Version der Analysenliste die Praxislabors in ihrer Existenz ernsthaft gefährden würde. Diese drohten durch unkritische Interpretation der Ergebnisse der Praxislaborstudie „elimi-