Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/50: Analysenliste (Anhang 3 der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung) · 27 Seiten

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FMH (46) und KHM (56) weisen darauf hin, dass das Revisionsprojekt zu einer wesentlichen Strukturveränderung im Bereich der Labormedizin führen wird. Insbesondere würde die Zahl der Praxislaboratorien stark zurückgehen.

Die SGAM (75) befürchtet, dass sich die geplanten Massnahmen so auswirken, dass die hausärztlichen Praxislabors nicht mehr kostendeckend betrieben werden könnten, in der überwiegenden Mehrzahl sogar zu einem erheblichen Verlust führen und deshalb verschwinden würden. Dies werde auch volkswirtschaftliche Auswirkungen im Sinne eines Anstieges der Gesundheitskosten mit sich bringen. Ein Stellenabbau bei den Medizinischen Praxisassistent-/innen sei mit Sicherheit zu erwarten. Weiter seien Qualitätseinbussen in der Grundversorgung mit Sicherheit zu erwarten.

Die SGIM (79) befürchtet mit der Einführung der Analysenliste Umsatzeinbussen von bis zu 35 %, was die Aufgabe des Praxislabors zur Folge habe.

Die GDK (17) erwartet eine weitgehende Veränderung der Versorgungslandschaft durch die vorgeschlagene Revision. Es sei zu erwarten, dass die Spitallaboratorien nicht mehr zeitgerecht und kostendeckend arbeiten könnten. Es sei unstatthaft, seitens des Bundes ohne wirksameren Einbezug der Kantone und der Tarifpartner ein völlig neues Tarifmodell in Kraft zu setzen, welches die Versorgung von Grund auf verändere. Es sei bei den heute durch die Arztpraxen vorgenommenen Analysen mit einer grundlegenden Versorgungsverschiebung zu rechnen, die die GDK in dieser Konsequenz nicht gutheissen könne. Die prognostizierten ungedeckten Kosten müssten durch die Leistungserbringer bzw. deren Eigentümer getragen werden. Dies sei auch im Falle der Spitallaboratorien nicht zu verantworten und tarifpolitisch falsch.

GE (4) befürchtet schwerwiegende Konsequenzen für das kantonale Gesundheitssystem, so insbesondere Qualitätseinbussen durch Personalabbau.

GL (5) ist der Ansicht, mit der Umsetzung des Revisionsprojektes könne der Notfalldienst nicht mehr wirtschaftlich erbracht werden. Weiter sei mit einer massiven Versorgungsverschiebung zu rechnen, die nicht gutgeheissen werden könne.

Die Groupe Mutuel (105) weist darauf hin, dass das neue Tarifmodell keinen Vergleich mit der alten Analysenliste zulasse. Weiter wird auf fehlende Positionen des Kapitels Genetik hingewiesen.

H+ (48) erachtet die Datengrundlagen von santésuisse als ungeeignet für eine nationale Tarifierung, da sie die Anforderungen für eine solche Hochrechnung nicht erfüllten. Das BAG stelle die Daten selber in Frage und sei nicht in der Lage, die Konsequenzen hinreichend genau abzuschätzen. Interne Berechnungen von H+ zeigten eine höhere Tarifsenkung. Nachkalkulationen hätten eine Reduktion der erarbeiteten Taxpunkte und damit der Erträge von 30 – 50 % ergeben. Die vorgesehenen Ertragsausfälle müssten folglich durch Leistungsabbau oder Quersubventionierung gedeckt werden. Kleine und mittlere Spitallaboratorien in der Peripherie und grössere Spitäler bei Spezialanalysen könnten mit der vorgeschlagenen Revision nicht mehr kostendeckend wirtschaften. Ein Leistungsabbau hätte eine schlechtere Präanalytik, längere Analysenzeiten, längere Verweildauer im Spital, höhere Kosten für den Spitalaufenthalt, längere Anfahrtswege für Patienten sowie zusätzliche Konsultationen im Spitalambulatorium zur Folge. H+ sieht die Gefahr, dass die Schweiz mit der Revision ihren hohen international anerkannten Laborstandard verliert. Schliesslich drohe der Berufsstand des diplomierten Laborfachpersonals an Attraktivität zu verlieren.

HFR (51) und SVM (91) sehen die Existenz der Praxislaboratorien gefährdet.

Die Hausärzte (49) monieren, dass mit der neuen Analysenliste keine Kosteneinsparung erzielt, sondern eine „Demontage“ der Grundversorgung erreicht werde. Der Betrieb eines Praxislabors werde uninteressant. Die Anzahl der Hausarztpraxen werde zurückgehen, für junge Ärzte beständen noch weniger Anreize, als Hausarzt zu arbeiten. Zusammenfassend werde die Qualität der Betreuung der Patienten durch das Revisionsprojekt leiden. Weiter seien die Ausbildungsstellen für medizinische Praxisassistent/-innen gefährdet.

Der HVA (52) sieht eine Verschlechterung der ärztlichen Grundversorgung der schweizerischen Bevölkerung, eine gesundheitsgefährdende Verschlechterung der Diagnostik, mehrfache Zusatz-Konsultationen wegen auswärtiger Laboranalysen bei Therapiekontrollen sowie eine mengenmässig nicht quantifizierbare Zunahme der Gesamt-Gesundheitskosten als Konsequenz der revidierten Analysenliste. Als Folge der Praxislabor-Auflösungen würden zudem qualifiziert ausgebildete Medizinische Praxisassistent/-innen entlassen werden müssen.