Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/50: Analysenliste (Anhang 3 der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung) · 27 Seiten
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Die SGKC (80) kritisiert, BAG lege eine Analysenliste und ein Tarifsystem vor, das grobe systematische und methodische Fehler, Implausbilitäten und Ungerechtfertigkeiten enthalte. Die SGKC legt Widerspruch sowohl gegen das Tarifsystem als auch gegen die Streichung von Parametern und Fachzuständigkeiten (Zuordnung der Suffixe) ein.
TI (13) weist auf schwere Inkongruenzen des vorgeschlagenen Revisionsprojektes hin.
Die USKÄ (98) ist der Ansicht, die angesetzten Taxpunktwerte würden einer betriebswirtschaftlichen Prüfung nicht standhalten. Weiter erachtet sie es als möglich, dass dass durch die Vermischung zwischen Privatlaboratorien und grossen Spitallaboratorien einerseits und kleinen Spitallaboratorien und Praxislaboratorien andererseits ein gemeinsamer Tarif systemimmanent nicht möglich ist.
VS (15) zeigt sich erstaunt über das Ausmass des Revisionsprojektes. Die Tarifierung einzelner Positionen sei unverständlich und unerklärbar. Der Bereich von Auftrags- und Präsenztaxe sei weder klar noch transparent. Die Empfehlungen der Expertengruppe seien nicht korrekt in das Revisionsprojekt übernommen worden.
Für die Tropenmedizin FMH (94) ist nicht ersichtlich, aufgrund welcher Kriterien die Abweichungen der Taxpunkte der einzelnen Analysen festgelegt worden seien. Es sei nicht verständlich, wie innerhalb ähnlicher bzw. identischer Analysenmethoden grosse Unterschiede auftreten könnten. Im Weiteren sei die Wichtigkeit bestimmter Untersuchungen für eine schnelle und akkurate Behandlung des Patienten und der daraus folgenden Kosteneinsparungen ausser acht gelassen worden.
Der VLSS (101) kritisiert, die Betaversion der Analysenliste 8.0 zeige viele unerklärte Veränderungen, Ungereimtheiten und Fehler. Die bisher geltende Zuordnung der Analysen entsprechend vorhandener Qualifikation sei für einen Grossteil der Blutbildanalysen nicht mehr berücksichtigt worden. Zudem scheine die bisherige Rechtslage hinsichtlich des Versands ins Ausland ausgehölt zu werden. Die Berechnungen gingen teilweise von realitätsfremden Annahmen aus. Schliesslich sei die Veränderung des Taxpunktwertes verschiedenster Analysen weder plausibel noch transparent, bzw. in einigen Beispielen scheinbar falsch.
3.4.2 Gesplittete Vergütung, Auftrags- und Präsenztaxe
FMH (46), KHM (56) und SGAM (75) machen geltend, gemäss Begleittext seien die Auswirkungen des BAG als „Reduktion des Gesamt-Kostenvolumens zwischen 20 und 25 %“ berechnet worden. Es werde nicht darauf eingegangen, mit welcher Variation sich dies auf das sehr inhomogene Kollektiv der Labor-Leistungserbringer im Einzelnen auswirke. Der Begleittext sei mindestens für das Praxislabor falsch. Die Reduktion der Laborkosten betrage unter Berücksichtigung der neuen Präsenztaxe für den Fall des Praxislabors 36 %.
H+ (48) moniert, die Differenzierung zwischen Spital- und Praxislaboratorien (Präsenztaxe von Fr. 8.--) und Privatlaboratorien (Auftragstaxe von Fr. 24.--) sei nicht nachvollziehbar. Mit dieser gesplitteten Vergütung seien die Spitallaboratorien benachteiligt.
Die Privatkliniken (69) beantragen, die Präsenztaxe angemessen zu erhöhen. Die unterschiedliche Entschädigung von Spital- und Arztpraxislaboratorien sei sachlich nicht gerechtfertigt.
Die SGIEM (78) kann nicht nachvollziehen, weshalb die Präsenztaxe der Spitallaboratorien denen einer Arztpraxis gleichgestellt wird. Bei der Präsenztaxe sei die Situation der Spitallaboratorien nicht berücksichtigt worden.
Axis Shield (30) hält eine einheitliche Auftragstaxe für beide Labortypen (Grosslabor und Arztlabor) sinnvoller. Die Kürzung der Industrieabgabepreise entbehre jeder Grundlage.
Nach Ansicht von GL (5) entsteht durch die aufgeteilte Vergütung in eine Präsenz- und Auftragstaxe für ein Spitallabor eine massive Benachteiligung.
Für die Hausärzte (49) ist es unverständlich, weshalb die Grosslabors eine bedeutend höhere Taxe abrechnen können als die Präsenzlabors.
Für den HVA (52) ist die vorgesehene Taxe von CHF 8.— pro Tag und Patient ungenügend.