Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/26: Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1989 über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (Jugendförderungsgesetz, JFG) · 29 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung

2.2 Ausdrückliche Ablehnung

Abgelehnt wird die Totalrevision des geltenden Bundesgesetzes über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (Jugendförderungsgesetz, JFG) von:

3 Kantonen: AI, SZ, VS

5 Parteien: FDP, SVP, JCVP, JEVP, jfs

1 Organisation: Centre Patronal.

1 Privatperson

Als Begründung für die grundsätzliche Ablehnung werden folgende Punkte angeführt:

− Die Vorlage verletzt Artikel 67 Absatz 2 BV (AI, kritisch SVP), das Subsidiaritätsprinzip (Art. 5a BV)

(Centre Patronal) bzw. die Prinzipien des NFA (SZ, VS).

− Die Vorlage ist von zweifelhafter finanzieller Validität angesichts des vom Bundesrat am 30. Sep-

tember 2009 beschlossenen Konsolidierungsprogramms des Bundeshaushalts (AI), und es stellt sich die Frage der Vereinbarkeit mit der Aufgabenüberprüfung und der Aufgabenverzichtsplanung (SVP).

− Die Kantone werden nicht als Partner des Bundes anerkannt und werden bei wichtigen Entschei-

den, insbesondere bei der Gewährung von Finanzhilfen an private Organisationen und Gemeinden, nicht beigezogen (VS).

− Es besteht keine Notwendigkeit einer Anschubfinanzierung zugunsten der Kantone. Das gleiche gilt

bzgl. der Unterstützung der offenen Jugendarbeit, diese wird zumeist bereits kantonal oder kommunal von der öffentlichen Hand gefördert (jfs).

− Die Vorlage ist eine konzeptlose Ausdehnung der bisherigen Förderaktivitäten des Bundes. Das

JFG soll sich jedoch auf seine Kernaufgabe konzentrieren, nämlich auf die Förderung der Jugend im Allgemeinen. Es soll nicht zu einem Minderheitengesetz verkommen, vielmehr genügen punktuelle Änderungen des geltenden JFG (FDP, jfs). In diesem Sinne ist auch eine strategische und thematische Steuerung seitens des Bundes zugunsten von Minderheiten klar abzulehnen (jfs).

− Die bewährte Verbandsjugendarbeit wird tendenziell geschwächt und es werden Mehrkosten ohne

erkennbaren Nutzen verursacht (SVP).

− Die Vorlage führt zur Entmachtung der Eltern, zur Förderung des Konsumverhaltens und der Leis-

tungsverweigerung und ist eine konsequente Weiterführung der Einmischung des Staates in alle Bereiche des Alltags (SVP).

− Die Vorlage hätte gravierende Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Jungparteien. Gefor-

dert wird daher einen eigenen Beitrag für alle Jungparteien, welcher analog der heutigen Kriterien unter den Jungparteien aufgeteilt wird (JCVP/JEVP).

2.3 Wichtigste Kritikpunkte und Vorschläge betreffend Vorentwurf und erläuternder Bericht

Während einige der Vernehmlassungsteilnehmenden die Vorlage als Minimallösung ansehen und stattdessen eine Verfassungsrevision wünschen, auf deren Grundlage der Bund ein Rahmengesetz mit verbindlichen Vorgaben für die Kantone erlassen kann (GPS, JUSO, SP / CURAVIVA, IVL-SPD, Koalition, PJ, SAJV, SGB), bezweifeln andere die Vereinbarkeit des Vorentwurfs mit Artikel 5a BV (Subsidiaritätsprinzip) und Art. 67 Abs. 2 BV (AI / SVP / Centre Patronal).

Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmende bemängeln die im Vorentwurf vorgesehene Unterstützung der Gemeinden für Modellvorhaben (Art. 11). Hervorgehoben wird dabei namentlich der fehlende Einbezug bzw. die unklare Rolle der Kantone (AG, BL, FR, GE, JU, NW, OW, SH, SO, SG, VS / FDP / IVL-SPD, KV-Schweiz, SAJV) und die Frage der Verfassungsmässigkeit (AR, BS, TG, UR / Cevi,

economiesuisse, JuBla Schweiz, PBS, SAV).

Auf Kritik stösst auch die befristete Anschubfinanzierung zugunsten der Kantone (Art. 25). In der jetzigen Form wird diese von mehreren Vernehmlassungsteilnehmenden als Interventionismus seitens des Bundes abgelehnt. Gefordert wird, dass bei einer Beibehaltung dieser Bestimmung ausdrücklich festgehalten wird, dass sich Bund und Kantone über die gemeinsam festgelegten Ziele absprechen und

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